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Personalvertretung

§ 9 PVG

Unsere Bundesverfassung sichert das Recht auf eine Interessensvertretung zu. Für Lehrer/innen ist dies die Personalvertretung (PV). Geltungsbereich ist die jeweilige Dienststelle, für Pflichtschulen so genannte "zusammengefasste Dienststellen", dh. der Dienststellenausschuss ist für alle Schulen eines politischen Bezirkes zuständig.

 

Personalvertretung – Zentralausschuss

Die Personalvertretung wird alle 5 Jahre von uns Pflichtschullehrern gewählt: Sie ist eine gesetzlich verankerte Einrichtung, die unabhängig von einer Mitgliedschaft die Interessen der Bediensteten vertritt. Bei allen Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich daher an die Personalvertretung, die sich vertraulich um Ihre Anliegen kümmert.

 

Das Team SALVE - PFG im ZA  für euch:

 

Christine Haslauer

Vorsitzende ZA

christine.haslauer@teamsalve.at

0664/8284290

 

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Toni Polivka
(Vorsitzender Gewerkschaft)

toni.polivka@teamsalve.at

0664/4056002

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Alfred Pfisterer
(Schriftführer)

apfisterer@gmx.at

0662/8042-2704

0664/4555603

 

 

 

 

 

Katharina Moltinger

katharina@moltinger.name

0680/2044823

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Andrea Weich
andrea.weich@aps.salzburg.at
0664/5778886

 

 

 


Die Personalvertreter/innen sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Die PersonalvertreterInnen einer Dienststelle (alle Pflichtschulen im politischen Bezirk) bilden den Dienststellenausschuss (DA). 

Aufgabe der Personalvertretung ist es, sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die LehrerInnen einzusetzen. 

Tätigkeitsbereiche, mit denen die Personalvertretung befasst wird:

 

  • Überwachung, ob Vorschriften über den Dienstnehmerschutz eingehalten werden

  • die Einführung neuer Arbeitsmethoden

  • Anstellung oder Versetzung von LehrerInnen

  • Personalauswahl (der LehrerInnen) für Weiter- oder Fortbildung (Dienstfreistellung)

  • Betrauung von SchulleiterInnen

  • Disziplinarverfahren

  • Maßnahmen, die im Interesse der Gesundheit liegen

  • Unfallsanzeige

  • Personelle Veränderungen

  • Gewährung von Sonderurlauben von mehr als drei Tagen

  • Finanzielle Belohnungen

  • Auszeichnungen

  • Anordnung von Überstunden für mehrere Bedienstete

  • Vertretung eines Lehrers vor der Dienstbehörde

  • Erstellung und Änderung des Stundenplanes

  • Entlassung oder Kündigung

  • Anregungen im Interesse der LehrerInnen

  • Pensionierung

  • Arbeitsmittel, Beleuchtung und Ausstattung eines Arbeitsraumes

  • Untersagung einer Nebenbeschäftigung

  • Feststellung über etwaige Schadensersatzforderungen

  • Hilfestellung bei Schulbesuchen und Konferenzen

  • Umbau von Schulen (bereits während der Planungsphase) 

  • Mitwirkung bei Anträgen auf Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis (Pragmatisierung)

  • Mitwirkung bei der Gewährung von Geldvorschüssen und Geldaushilfen

  • Anhörung bei der Versetzung in den Ruhestand

  • Mitwirkung bei Anstellung ins unbefristete Dienstverhältnis

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