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Geldaushilfe
Ist der Lehrer unverschuldet in Notlage geraten oder liegen berücksichtigungswürdige Gründe vor, so kann auf Antrag eine Geldaushilfe gewährt werden.
Bei Geburt eines Kindes: € 200,00 (Ansuchen notwendig: Auswahlmöglichkeit auf dem Formular "Geburt eines Kindes").
Anspruchsberechtigt ist auch ein männlicher Lehrer, wenn die Mutter des Kindes nicht Lehrerin ist.
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