Arbeitszeit - Leiter/in (altes Dienstrecht)
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Die Jahresnorm setzt sich zusammen aus:
1. 720 Jahresstunden für lehrplanmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehende gesetzliche
Aufsichtspflicht (Unterrichtsverpflichtung);
2. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturarbeiten,
3. pädagogisch-administrativen Aufgaben aus der Leitung der Schule.
Unterrichtsverpflichtung für Leiter/in:
generell 720 Jahresstunden
720 minus x Jahresstunden
VS-Leiter/in
Leitung der Schule -36
für jede Klasse -36
für jede angeschlossene SoSch/PTS-Klasse -54
für jede Schülergruppe im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen -18
Kinder mit spF in der VS, 5 - 10 Kinder -36
und je 1 bis 5 weitere Kinder mit SPF -18
Befreiung von der regelmäßigen Unterrichtserteilung:
2 Gruppen im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen zählen als eine Klasse.
Mindestens 5 Vorschüler in der Grundstufe I zählen als eine Klasse.
MS-Leiter/in
Leitung der Schule -72
für jede Klasse -54
für jede Schülergruppe im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen -27
Befreiung von der regelmäßigen Unterrichtserteilung:
2 Gruppen im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen zählen als eine Klasse.
SoSch-Leiter/in
Leitung der Schule -72
für jede Klasse -54
für jede Schülergruppe im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen -27
für je zwei im Zuständigkeitsbereich des SPZ liegende Klassen an VS / MS / AHS-Unterstufe mit Kindern mit spF -54
Befreiung von der regelmäßigen Unterrichtserteilung:
2 Gruppen im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen zählen als eine Klasse.
Leiterzulage: je 10 Kinder mit spF in anderen Schulen (im Zuständigkeitsbereich des SPZ) zählen als eine Klasse.
PTS-Leiter/in
Leitung der Schule -72
für jede Klasse -54
für jede Schülergruppe im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen -27
Befreiung von der regelmäßigen Unterrichtserteilung:
2 Gruppen im Betreuungsbereich ganztägiger Schulformen zählen als eine Klasse.