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Arbeitslosengeld

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Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die Vertragslehrperson für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:

  • Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
    52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich

  • Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld:
    28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich

  • Sonderfall Beantragung von Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
    26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)

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Informationen auf der Homepage des AMS

 

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Informationen auf www.oesterreich.gv.at

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