Arbeitslosengeld
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Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die Vertragslehrperson für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:
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Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich -
Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld:
28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich -
Sonderfall Beantragung von Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)
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Informationen auf der Homepage des AMS
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