Schülerunfall
siehe auch AUVA und Amtshaftung
Unfallmeldungen müssen elektronisch mit diesem Formular binnen 5 Tagen an die
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg, Telefon: +43 5 93 93-34300
E-Mail: SLD@auva.at
geschickt werden. Weitere Informationen hier.
Forderungen von Erziehungsberechtigten an LehrerInnen sind sofort im Dienstweg an die Bildungsabteilung weiterzuleiten.
Bei strafrechtlicher Verfolgung oder Einleitung eines Disziplinarverfahrens können Gewerkschaftsmitglieder bei der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Rechtsschutz beantragen.
Wende dich in diesem Fall an Toni Polivka, den Vorsitzendenden der Landesleitung GÖD APS Salzburg
Unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung fallen:
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alle Unfälle im Rahmen des Unterrichtsbetriebes
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Unfälle bei Schulveranstaltungen
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Unfälle bei schulbezogenen Veranstaltungen
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Unfälle auf dem Weg zur Schule (Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen) und auf dem Heimweg
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Unfälle auf dem Weg zu religiösen und während religiöser Übungen (Schulmesse, Beichte, ...) und auf dem Heimweg
Achtung: Bei privaten Veranstaltungen gilt die gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht,
bei Regressforderungen nach einem Unfall haften LehrerInnen zivilrechtlich.