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Rechtsschutz der GÖD
siehe auch Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Gewerkschaftsmitglieder können Rechtsschutz in allen mit dem Dienst in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen
beantragen. Er kann nach Prüfung durch das Rechtsbüro vom Vorstand der GÖD bewilligt werden.
Voraussetzung ist eine 6-monatige Beitragswahrheit.
Eine Rechtsberatung ist für alle Gewerkschaftsmitglieder möglich.
Im "Fall des Falles" wende dich am besten an das Team SALVE - PFG
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