Familienhospizteilzeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben im Rahmen der Familienhospizkarenz die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.
Folgende Varianten stehen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern offen:
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Herabsetzung der Arbeitszeit
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Änderung der Lage der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)
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Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)
Sterbebegleitung kann für
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Ehegattinnen/Ehegatten
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eingetragene Partnerinnen/Partner und deren Kinder
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Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und deren Kinder
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Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern
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Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder
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Geschwister sowie
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Schwiegereltern und Schwiegerkinder
verlangt werden.
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Informationen des Sozialministeriums
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