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Familienhospizteilzeit

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben im Rahmen der Familienhospizkarenz die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.

Folgende Varianten stehen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern offen:

  • Herabsetzung der Arbeitszeit

  • Änderung der Lage der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)

  • Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)

Sterbebegleitung kann für

  • Ehegattinnen/Ehegatten

  • eingetragene Partnerinnen/Partner und deren Kinder

  • Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und deren Kinder

  • Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern

  • Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder

  • Geschwister sowie

  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder

verlangt werden.

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Informationen des Sozialministeriums

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Informationen des Bundesministeriums

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