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Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag

Steuerbuch 2024 - Seite 33 ff, 

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht allen verheirateten bzw. in Partnerschaft lebenden ArbeitnehmerInnen mit mindestens einem Kind zu, wenn sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr gemeinsam mit ihrem Partner/ihrer Partnerin leben und dieser/diese Einkünfte von höchstens 6.312 jährlich bezieht.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt jährlich

  • bei einem Kind € 494,

  • bei zwei Kindern € 669.

Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils € 220 jährlich.

 

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht AlleinerzieherInnen zu.

Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist,

  • wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt

  • und für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe erhält.

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Information Bundesministerium

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Informationen Digitales Amt

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