Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag
Steuerbuch 2024 - Seite 33 ff,
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht allen verheirateten bzw. in Partnerschaft lebenden ArbeitnehmerInnen mit mindestens einem Kind zu, wenn sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr gemeinsam mit ihrem Partner/ihrer Partnerin leben und dieser/diese Einkünfte von höchstens 6.312 jährlich bezieht.
Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt jährlich
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bei einem Kind € 494,
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bei zwei Kindern € 669.
Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils € 220 jährlich.
Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht AlleinerzieherInnen zu.
Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist,
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wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt
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und für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe erhält.
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