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Hausordnung

Mit BGBl. II Nr. 126/2024 wurde die „Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über das Verhalten in der Schule und Maßnahmen für einen geordneten und sicheren Schulbetrieb – Schulordnung 2024“ kundgemacht. Gemäß § 18 der Schulordnung 2024 tritt diese Verordnung mit 1. September 2024 in Kraft

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Bundesgesetzblatt Schulordnung 2024

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Die Schulpartner können eine Hausordnung erlassen, die der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis zu bringen und durch Anschlag in der Schule kundzumachen ist. Es können je nach Aufgabe der Schule sowie nach sonstigen Voraussetzungen schuleigene Verhaltensvereinbarungen und Maßnahmen zur Förderung der Schulqualität festgelegt werden.

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