Sonderurlaub
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Bildungsdirektion Erlass 1.20 Sonderurlaub, Karenzurlaub, Bildungsteilzeit, Bildungskarenz
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Sonderurlaub ist ein Urlaub mit Bezügen. Dem Landeslehrer kann auf sein Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen, zur Fortbildung oder aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden.
Er hat in diesem Fall Anspruch auf die vollen Bezüge.
Fortbildungen: im Regelfall bis 10 Tage/Schuljahr
Wohnungswechsel - 2 Tage
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Übersiedlung anlässlich der Versetzung an einen neuen Dienstort - 3 Tage
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Verehelichung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Lehrers - 3 Tage
Eheschließung der Kinder, Geschwister oder Eltern - 1 Tag
Geburt eines Kindes - 2 Tage
Tod des Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragenen Partners, eines Kindes oder eines (Adoptiv-/Stief-)Elternteils - 3 Tage
Tod der Bruders/einer Schwester - 2 Tage
Tod eines Großelternteils oder Schwiegerelternteils - 1 Tag
Sponsion/Promotion/Zeugnisverteilung nach Bachelor-/Masterstudienabschluss des Lehrers, eines Kindes oder des Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners - 1 Tag
Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit der Eltern - 1 Tag
Reformationstag (31. Oktober) für Lehrer evang. Glaubensbekenntnisses - 4 Stunden
Lehramtsprüfung Vorbereitung/schriftliche Prüfung/mündliche Prüfung - je 1 Tag
Einsatzleistungen: Für den Fall der Einsatzverrichtung durch Lehrer, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder ähnlicher Hilfsorganisationen sind, gebührt in Notsituationen und Katastrophenfällen im Inland Sonderurlaub,
sofern eine Bestätigung der jeweiligen Organisation vorliegt, dass der betroffene Lehrer tatsächlich im Einsatz ist - 1 Tag
Gesundenuntersuchung - 1 Tag
Kinderbetreuung - bis zu 6 Tage
Kommt ein Lehrer wegen eines notwendigen stationären Aufenthaltes des Ehegatten bzw. Lebensgefährten in einer Krankenanstalt (oder einem Entbindungsheim) ausschließlich oder überwiegend für die Betreuung eines unversorgten Kindes (seines Kindes, Wahl-oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft lebt) in Betracht. Hiezu ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung erforderlich.
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Dienstfreistellung für Fortbildung (im Schuljahr) - 10 Unterrichtstage
Pflegefreistellung (kann auch halbtagesweise in Anspruch genommen werden) - 5 Tage
Weitere 5 Tage für ein Kind bis zum 12. Lj. möglich (s. Pflegefreistellung).
Ansuchen:
Durch Erlass festgelegte Sonderurlaube,
Fortbildungen an PH, weitere Sonderurlaube bis zu 3 Tagen Ansuchen an Direktion
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Sonderurlaube von 4 bis 14 Tagen Ansuchen an Bildungsdirektion
Sonderurlaube ab 15 Tagen Ansuchen an Bildungsdirektion
Zusatzausbildungen und Lehrgänge, EU-Projekte Ansuchen an Bildungsdirektion
Sonderurlaube von Leitern bis zu 14 Tagen Ansuchen an Bildungsdirektion
Sonderurlaube von Leitern darüber hinaus Ansuchen an Bildungsdirektion
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Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub 1 - 3 Tage für LehrerInnen
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Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub mehr als 3 Tage für LehrerInnen
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Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub für SchulleiterInnen