top of page
Werbungskosten

siehe auch Arbeitnehmerveranlagung und Steuerbuch

​

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit der beruflichen Tätigkeit der LehrerInnen unmittelbar zusammenhängen und von ihnen auch bezahlt werden. 

Ein Pauschale in Höhe von € 132,- ist im Steuertarif berücksichtigt; erst Beträge darüber hinaus sind absetzbar. 

Werbungskosten sind u.a. Fachbücher und Fachzeitschriften, Gewerkschaftsbeitrag, Berufsfortbildungskosten und Arbeitsmittel (z.B. Computer).

​

Informationen des BMF

​

bottom of page