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GÖD-Bildungsförderungsbeitrag

Anspruch auf den Bildungsförderungsbetrag besteht für alle abgeschlossenen Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinn) des Mitgliedes entsprechen. Der Besuch von Freizeit- und Hobbykursen begründet daher keinen Anspruch. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Dauer der Ausbildung.

Formular Bildungsförderungsbeitrag GÖD

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