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freiwillige Weiterversicherung

Bei der BVAEB besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung beim Ehepartner oder Lebenspartner.

Lebenspartner: Die sogenannte Haushaltsgemeinschaft muss 10 Monate bestanden haben und ist durch die Vorlage von Meldebestätigungen nachzuweisen.

Eine freiwillige Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung ist möglich.

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Mitversicherung BVAEB

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ÖGK:

Bei der ÖGK besteht die Möglichkeit der beitragsfreien (beitragsfrei, wenn Kinder da sind) Mitversicherung beim Ehepartner oder Lebenspartner.

Bei der ÖGK besteht die Möglichkeit einer Mitversicherung beim Ehepartner oder Lebenspartner, wenn keine Kinder da sind: Errechnet werden 3,4% der Beitragsgrundlage des Hauptversicherten des vorletzten Jahres.

Lebenspartner: Die sogenannte Haushaltsgemeinschaft muss 10 Monate bestanden haben und ist durch die Vorlage von Meldebestätigungen nachzuweisen.

Bei der ÖGK besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung

Voraussetzung: In den letzten 12 Monaten vor Antragstellung müssen 6 Monate Beschäftigung nachgewiesen werden.

Die Kosten für die Weiterversicherung betragen 495,58 Euro pro Monat (Wert für 2024).

Ein Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage ist möglich.

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Information und Formulare auf der Seite der Österreichischen Gesundheitskasse

 

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