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Abfertigung - neu

Vertragslehrer/innen und Vertragslehrer/innen im Pädagogischen Dienst (PD Schema)

("Abfertigung neu" - wenn das Dienstverhältnis ab 1. Jänner 2003 begonnen hat)

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  • Gem. § 46 Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) trat dieses Bundesgesetz mit 1. Juli 2002 in Kraft und ist auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31. Dezember 2002 liegt.

  • Arbeitgeber haben für alle Arbeitnehmer, für die das neue Recht gilt, Abfertigungbeiträge an eine Kasse zu zahlen.

  • Die Höhe der künftigen Abfertigungen errechnet sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge und aus den Veranlagungserträgen.

  • Bei Selbstkündigung bleiben die erworbenen Abfertigungsanwartschaften erhalten. Der Verlust der Abfertigung bei Selbstkündigung eines Arbeitsverhältnisses ist im neuen Recht ausgeschlossen.

  • Die Arbeitnehmer entscheiden, ob sie die Abfertigung bar ausgezahlt oder als Zusatzpension haben wollen.

 

Versteuerung der Abfertigung

Die auf den laufenden Bezug (Entgelt) entfallende tarifmäßige Lohnsteuer wird mit der Anzahl der Monatsbezüge (Monatsentgelte) vervielfacht oder, wenn es günstiger ist, mit dem festem Steuersatz (6%) der Sonderzahlungen versteuert.

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Information AMS - Abfertigung NEU

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