Lehrfächerverteilung
siehe auch § 9 SchUG und § 9 PVG
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Die Schulleitung hat für jedes Unterrichtsjahr eine Lehrfächerverteilung nach Beratung in einer Konferenz zu erstellen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten
- pädagogisch didaktische Grundsätze
- Vorschriften über die Unterrichtsverpflichtung und Lehrbefähigung
- Wünsche der LehrerInnen -
Die Lehrfächerverteilung ist der Schulbehörde erster Instanz schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Im Falle notwendiger oder wünschenswerter Änderungen kann die Schulaufsicht von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen.
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Im Sinne des § 9 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes haben LehrerInnen die Möglichkeit, sich an den Dienststellenausschuss um Intervention zu wenden, sofern sie mit der Lehrfächerverteilung nicht einverstanden sind.
Bei der Diensteinteilung ist vom Vorgesetzen das EINVERNEHMEN mit dem Dienststellenausschuss herzustellen! Das bedeutet, dass der gesamte Dienststellenausschuss (zumindest mehrheitlich) der Diensteinteilung dezidiert zustimmen muss.
Salzburg Stadt
Markus Wolf – Team SALVE – PFG
markuswolf@aon.at
MS Liefering
0650/2303187
Salzburg-Umgebung
Thomas Krämer - Team SALVE - PFG
MS Eugendorf
0676/7342804
Hallein
Katharina Moltinger - Team SALVE - PFG
katharina@wegi.net
VS Hallein-Neualm
0680/2044823
St. Johann
Nina Hinterberger - Team SALVE - PFG
VS Bad Hofgastein
0664/5468 895
Zell am See
Christoph Pichler- Team SALVE - PFG
PTS Zell am See
0660/1591114
Tamsweg
Rosemarie Gfrerer
Volksschule Zederhaus
0664/2023367