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Lehrfächerverteilung

siehe auch § 9 SchUG und § 9 PVG

  • Die Schulleitung hat für jedes Unterrichtsjahr eine Lehrfächerverteilung nach Beratung in einer Konferenz zu erstellen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten
    - pädagogisch didaktische Grundsätze
    - Vorschriften über die Unterrichtsverpflichtung und Lehrbefähigung
    - Wünsche der LehrerInnen  

  • Die Lehrfächerverteilung ist der Schulbehörde erster Instanz schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Im Falle notwendiger oder wünschenswerter Änderungen kann die Schulaufsicht von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. 

  • Im Sinne des § 9 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes haben LehrerInnen die Möglichkeit, sich an den Dienststellenausschuss um Intervention zu wenden, sofern sie mit der Lehrfächerverteilung nicht einverstanden sind.

Bildungsdirektion Erlass 1.10

Bei der Diensteinteilung ist vom Vorgesetzen das EINVERNEHMEN mit dem Dienststellenausschuss herzustellen! Das bedeutet, dass  der gesamte Dienststellenausschuss (zumindest mehrheitlich) der Diensteinteilung dezidiert zustimmen muss.

Salzburg Stadt
Markus Wolf – Team SALVE – PFG

markuswolf@aon.at
MS Liefering
0650/2303187

Salzburg-Umgebung

Thomas Krämer - Team SALVE - PFG

kraemerthomas1969@gmail.com

MS Eugendorf

0676/7342804

 

 

 

Hallein

Katharina Moltinger - Team SALVE - PFG
katharina@wegi.net

VS  Hallein-Neualm
0680/2044823

St. Johann

Nina Hinterberger - Team SALVE - PFG

nina.hinterberger@gmx.at

VS Bad Hofgastein

0664/5468 895

 

Zell am See

Christoph Pichler- Team SALVE - PFG

christoph5574@gmail.com

PTS Zell am See

0660/1591114

 

Tamsweg

Rosemarie Gfrerer

gfrerer.fj@aon.at

Volksschule Zederhaus

0664/2023367

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