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Brandschutz

Es wird unterschieden zwischen der Funktion Brandschutzbeauftragter (BSB) und der Funktion Brandschutzwart (BSW). Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst mehrere Module. Der Brandschutzbeauftragte ist für den baulichen und technischen Brandschutz zuständig, die Ausbildung wird bei der Salzburger Landesstelle für Brandverhütung angeboten und absolviert. Die Ausbildung zum Brandschutzwart wird vom Referat Öffentliche Pflichtschulen angeboten und ist in einen theoretischen und praktischen Teil gegliedert (siehe Rubrik: Kursanmeldungen).

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Im APS Bereich ist es notwendig, dass es pro Schule einen ausgebildeten und bestellten Brandschutzwart aus den Reihen des Lehrerkollegiums gibt. Der Brandschutzwart unterstützt den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben und ist insbesondere für den organisatorischen Brandschutz d.h. Verhinderung der Brandentstehung im laufenden Betrieb zuständig.


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Grundsätzlich gilt, dass alle Brandereignisse im Brandschutzbuch (keine Formvorschrift) einzutragen sind. Das Brandschutzbuch ist grundsätzlich vom Brandschutzbeauftragten zu führen.

 

In diesem sind festzuhalten:
1. die Ergebnisse der Eigenkontrolle und die getroffenen Maßnahmen zur Mängelbehebung,
2. die durchgeführten Überprüfungen und deren Ergebnisse,
3. die durchgeführten Brandschutzübungen und
4. alle Brände und deren Ursache.

Festgestellte Mängel werden in einem Mängelbericht festgehalten.
Eintragungen zum Objekt: Diese werden durch den Brandschutzbeauftragten festgestellt und festgehalten.
Eintragungen zum Personal: Diese werden durch den Brandschutzwart festgestellt und festgehalten (laufender Betrieb; zB Schultaschen liegen im Fluchtweg, aufgekeilte Brandschutztüre, Geschirrtücher werden zum Trocknen auf die Herdplatte gelegt, etc.). Dies dient dann jedenfalls als Beilage zum Konferenzprotokoll.

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Einmal jährlich sind Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen. Dies wird in der Regel gemeinsam von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzwart und Schulleitung organisiert.

Überprüfung / Kontrolle von

  • Funktion des Evakuierungskonzeptes

  • Eignung des Sammelplatzes

  • Technischen Brandschutzeinrichtungen

  • Brandmeldeanlage - Reaktionen, Akustik hörbar

  • Alarmierung und Alarmierungszeiten ("Echtzeitübung")

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Verhalten im Brandfall:

  1. Alarmieren Feuerwehr Notruf 122
    WER spricht
    WAS ist passiert
    WO wird die Feuerwehr gebraucht
    WIE besondere Umstände angeben (eingeschlossene Personen, Verletzte)

     

  2. Retten
    Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Aufzug nicht benutzen, Helfen, Gebäude evakuieren -> Sammelplatz aufsuchen

     

  3. Löschen
    Ausbreitung verhindern durch Schließen von Türen, für Rauch- und Wärmeabzug sorgen (Fenster öffnen oder Rauchabzugstaste betätigen), Brandbekämpfung organisieren (Eigenschutz beachten)


Am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Mitarbeiter und SchülerInnen überprüfen, Namensliste führen über Vermisste mit letztem Aufenthaltsort und Information über Vermisste an die Feuerwehr übergeben.

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Aufgaben Brandschutzwart

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