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Änderungsmeldung / Meldepflichten
siehe auch § 37 LDG
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Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder Ehescheidung, Geburt eines Kindes sowie Änderung der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses muss die Dienstbehörde mittels Formular verständigt werden.
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Formular Geburt eines Kindes (+ einmalige Geldaushilfe + Kinderzuschuss)
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