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Änderungsmeldung / Meldepflichten

siehe auch § 37 LDG

Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder Ehescheidung, Geburt eines Kindes sowie Änderung der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses muss die Dienstbehörde mittels Formular verständigt werden.

 

Formular Adressänderung

 

Formular Geburt eines Kindes (+ einmalige Geldaushilfe + Kinderzuschuss)

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