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Dienststellenausschuss
In jedem Betrieb, der eine gewisse Mitarbeiter/innenanzahl umfasst, sieht der Gesetzgeber vor, dass ein so genannter Betriebsrat eingerichtet wird. Im Bereich der Pflichtschullehrer/innen heißt dieser Betriebsrat Personalvertretung. Es gibt eine Personalvertretung auf Landesebene, den so genannten Zentralausschuss (ZA), und auf Bezirksebene für jeden einzelnen Bezirk einen Dienststellenausschuss.
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