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Beschädigung von Lehrer/innen-Eigentum

1. Allgemein:

Wird im Dienst Eigentum beschädigt, liegt es im Ermessen der Bildungsdirektion, Kosten zu ersetzen. 
Ein diesbezügliches Ansuchen um einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe ist über den Dienstweg an die Bildungsdirektion zu richten.

2. Brille:

Falls während des Unterrichts in Leibeserziehung die Brille einer LehrerIn zerbricht und die LehrerIn verletzt wurde, gibt es bei anerkanntem Dienstunfall Ersatz gemäß den Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse.

VertragslehrerInnen melden den Dienstunfall auf dem Dienstweg an die AUVA und erhalten die Brille nach einer Verschreibung durch den Augenarzt ersetzt.

Pragmatisierte LehrerInnen melden den Dienstunfall auf dem Dienstweg an die Unfallversicherung der BVAEB und erhalten die Gläser voll, die Fassung nur teilweise ersetzt. Die Brille muss gleichwertig sein, Dioptrienänderungen werden akzeptiert. Eine Verschreibung durch einen Augenarzt ist nicht erforderlich.

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