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Pensionsbeitrag

§ 22 GehG

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Der monatliche Pensionsbeitrag für pragmatisierte LehrerInnen bewegt sich in den nächsten Jahren von 12,55% des Bezuges Richtung 11,05% (abhängig vom Geburtsjahr). 
Seit 1.1.2000 Herabsetzung des Pensionsbeitrages auf 11,05% für LehrerInnen, die nach dem 30.11.1959 geboren wurden. Für diese Personengruppe gilt diese Verminderung bis zum 30.06.2021. 

Ebenso sind von der Sonderzahlung und den für die Pension anrechenbaren Zulagen und anspruchsbegründenden Nebengebühren Pensionsbeiträge zu entrichten. 

Vertragslehrer/innen zahlen 11,05% des Entgelts als Pensionsbeitrag (Höchstbeitragsgrundlage).

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