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Amtsärztliches Gutachten

Wird eingeholt bei:

  • Herabsetzung der Jahresnorm aus gesundheitlichen Gründen

  • Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Überprüfung der Dienstfähigkeit, zB bei längeren Krankenständen.

 

Kosten: werden in den Fällen, in denen das Gutachten von der Bildungsdirektion angefordert wird, von dieser übernommen daher bitte in diesen Fällen keinesfalls Kosten übernehmen!

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