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Einbrüche in Schulen
siehe auch Diebstahl
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Sofortige telefonische Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle.
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Schriftliche Mitteilung an die Bildungsabteilung.
Ansprüche der Eltern an LehrerInnen sind von diesen unbedingt zurückzuweisen, da sie als Organ des Landes tätig sind (Amtshaftung).
Privates LehrerInneneigentum: Antrag auf finanziellen Ersatz durch das Land (Kulanz) bzw. Antrag GÖD-Mitglieder an Gewerkschaft - außerordentliche Unterstützung
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