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Einbrüche in Schulen

siehe auch Diebstahl

  1. Sofortige telefonische Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle.

  2. Schriftliche Mitteilung an die Bildungsabteilung.

 

Ansprüche der Eltern an LehrerInnen sind von diesen unbedingt zurückzuweisen, da sie als Organ des Landes tätig sind (Amtshaftung).

Privates LehrerInneneigentum: Antrag auf finanziellen Ersatz durch das Land (Kulanz) bzw. Antrag GÖD-Mitglieder an Gewerkschaft - außerordentliche Unterstützung

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