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Lehrerreserve
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Der Landeslehrer ist entweder unmittelbar einer Schule zur Dienstleistung oder der Lehrerreserve zuzuweisen. Die Zuweisung in die Lehrerreserve ist eine Maßnahme, die im Interesse einer kontinuierlichen Weiterführung des Unterrichtes für den Fall der dienstlichen Verhinderung des Klassen- bzw. Fachlehrers notwendig ist.
Die Verwendung in der Lehrerreserve darf ohne Zustimmung des Landeslehrers zwei Jahre nicht überschreiten. Für Vertragslehrer gibt es keine entsprechende zeitliche Begrenzung.
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