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Dienstreise
siehe auch Dienstfreistellung und Reiserechnung
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Eine Dienstreise kann nur auf Ansuchen erfolgen.
LehrerInnen bzw. LeiterInnen können ein Ansuchen um Dienstauftrag stellen.
Die entstandenen Reisekosten werden vom Dienstgeber ersetzt.
Rechnungslegung innerhalb von 6 Monaten, beginnend mit dem Monat, in den das Ende der Dienstreise fällt!
Beispiel: Ende der Dienstreise 28. Jänner (= 1. Kalendermonat) Ende der Einreichfrist 30. Juni (= 6. Kalendermonat)
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