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Sehbehelfe

Gilt für BVAEB Versicherte

 

Alle Lehrer/innen und Leiter/innen aller Schularten können unter gewissen Voraussetzungen (wird von
der BVAEB geprüft) Leistungen aus dem Titel der „Beruflichen Rehabilitation“ erhalten.
Dies ist eine freiwillige Leistung der BVAEB.


Kontaktlinsen: Kosten für Kontaktlinsen im Ausmaß von maximal 308,36 € werden übernommen, ferner
fällt für diese Personengruppe kein Selbstbehalt an. Die Gebrauchsdauer für harte Kontaktlinsen beträgt
aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich 2 Jahre (für weiche Kontaktlinsen 1 Jahr).


Brillen: Nur bei Vorliegen einer Kontaktlinsenunverträglichkeit (ärztliche Bestätigung) übernimmt die
BVAEB Tarife für Kunststoff-Ein- bzw. Zweistärkengläser mit Sportfassung, ferner fällt für diese
Personengruppe kein Selbstbehalt an. Die Gebrauchsdauer für Brillen beträgt aus
sozialversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich 3 Jahre.

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Vorgehensweise:
·  Lehrer/innen bzw. Leiter/innen benötigen die Verschreibung vom Augenarzt.
·  Diese Verschreibung mit der Bitte um Bewilligung an die BVAEB senden.
·  Sobald die BVAEB die Bewilligung erteilt hat, kann der Sehbehelf gekauft werden.
·  Der Optiker rechnet dann direkt mit der BVAEB ab - der höhere Tarif kann auf diese Weise berücksichtigt werden.

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