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Sozialunterstützung
siehe Gewerkschaft öffentlicher Dienst
Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung
(z. B. ein Krankheitsfall, ein Todesfall in der Familie, ein Elementarereignis, ... ) gewährt werden.
Voraussetzung ist
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eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,
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dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.
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