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Sozialunterstützung

siehe Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung
(z. B. ein Krankheitsfall, ein Todesfall in der Familie, ein Elementarereignis, ... ) gewährt werden.

 

Voraussetzung ist

  • eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,

  • dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.

Formular GÖD Landesvorstand Salzburg

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