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Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe gebührt monatlich für jedes Kind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, für jedes behinderte Kind erhöht sich der Betrag.

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Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antraglose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern. Sollten noch Informationen, wie z.B. die Bankverbindung, fehlen, werden die Eltern ersucht, die Daten bekannt zu geben.

 

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Höhe der Familienbeihilfe:

 

Alter des Kindes                           Betrag pro Monat

ab Geburt                                       € 132,30

ab 3 Jahren                                    € 141,50

ab 10 Jahren                                  € 164,20

ab 19 Jahren                                  € 191,60

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Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt.

Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 67,80 Euro pro Kind und Monat.

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Informationen auf www.oesterreich.gv.at

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