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Berufstitel

Schulrat / Schulrätin
Voraussetzungen:
a) Vollendung des 50. Lebensjahres
b) ausgezeichnete Dienstbeurteilung und Zusatzkriterien
c) 26 Jahre im Schuldienst

 

Oberschulrat / Oberschulrätin
Voraussetzungen:
Pkt. a bis c - siehe Schulrat / Schulrätin
Für VS: 8 Leiterjahre
Für HS, NMS, ASO, PTS: 6 Leiterjahre

Sonstige Bestimmungen
Mindestens 5 Jahre Abstand zu einer anderen Auszeichnung des Bundes.

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