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Berufstitel

LDG § 55 

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Richtlinien für das Verfahren der Verleihung von Berufstiteln wurden im Rundschreiben des BKA GZ 111.000/0007-I/1/a/2009 vom 9. Februar 2010 festgelegt.

Nachfolgende Richtlinien sind auf pragmatisierte Lehrer/innen und Vertragslehrer/innen gleichermaßen anzuwenden.

 

Schulrat / Schulrätin
Voraussetzungen:
a) Vollendung des 50. Lebensjahres
b) ausgezeichnete Dienstbeurteilung und Zusatzkriterien
c) 26 Jahre im Schuldienst

 

Oberschulrat / Oberschulrätin
Voraussetzungen:
Pkt. a bis c - siehe Schulrat / Schulrätin
Für VS: 8 Leiterjahre
Für MS, ASO, PTS: 6 Leiterjahre

Sonstige Bestimmungen
Mindestens 5 Jahre Abstand zu einer anderen Auszeichnung des Bundes.

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Formular im Dienstweg senden

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