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Berufstitel
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Richtlinien für das Verfahren der Verleihung von Berufstiteln wurden im Rundschreiben des BKA GZ 111.000/0007-I/1/a/2009 vom 9. Februar 2010 festgelegt.
Nachfolgende Richtlinien sind auf pragmatisierte Lehrer/innen und Vertragslehrer/innen gleichermaßen anzuwenden.
Schulrat / Schulrätin
Voraussetzungen:
a) Vollendung des 50. Lebensjahres
b) ausgezeichnete Dienstbeurteilung und Zusatzkriterien
c) 26 Jahre im Schuldienst
Oberschulrat / Oberschulrätin
Voraussetzungen:
Pkt. a bis c - siehe Schulrat / Schulrätin
Für VS: 8 Leiterjahre
Für MS, ASO, PTS: 6 Leiterjahre
Sonstige Bestimmungen
Mindestens 5 Jahre Abstand zu einer anderen Auszeichnung des Bundes.
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