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außergewöhnliche Belastungen

siehe auch Steuerbuch 2023, Seiten 105ff

Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen können beantragen, dass bei Ermittlung des Einkommens nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. 
Voraussetzungen:

1. sie müssen außergewöhnlich sein, 
2. sie müssen zwangsläufig erwachsen und
3. sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen;

Außergewöhnliche Belastungen sind z.B.: Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, Kosten ei ner auswärtigen Berufsausbildung, bestimmte Unterhaltsleistungen, Begräbniskosten.

Die Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung erfolgt nur dann, wenn ein Selbstbehalt überschritten wird. Bei der Ermittlung sind auch steuerfreie Bezüge einzubeziehen.

Der Selbstbehalt beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens, der nach Einkommenshöhe und Anzahl der Kinder abgestuft ist.

Informationen auf Bundesministerium für Finanzen Außergewöhnliche Belastungen (bmf.gv.at)

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