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Diensteinteilung

Bei der Diensteinteilung (Fächerverteilung, Klassenzuweisung, Stundenplan) ist vom Schulleiter / von der Schulleiterin das EINVERNEHMEN (dezidierte Zustimmung) des Dienststellenausschusses DA herzustellen.

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§ 9 Abs. 2 PVG

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