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Amtshaftung

Amtshaftung ist die Haftung des Bundes, der Länder, der Bezirke, der Gemeinden, sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Träger der Sozialversicherung (sowie beliehener Unternehmen) für Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze, durch ein rechtswidriges Verhalten, wem immer schuldhaft zufügen. Das Organ selbst haftet dem Geschädigten nicht, sondern nur der Rechtsträger. Der Schaden ist nur in
Geld zu ersetzen. Rechtliche Grundlage ist das Amtshaftungsgesetz (AHG).

 

In jedem Fall empfiehlt es sich dringend, möglichst rasch mit der Personalvertretung Kontakt aufzunehmen.

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Amtshaftungsgesetz

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