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Aufbewahrungsfristen
  • Schülerstammblätter - 60 Jahre

  • Gesundheitsblätter - 7 Jahre

  • Impflisten - 30 Jahre

  • Klassenbücher, Schülergruppenbücher - 3 Jahre

  • Prüfungsprotokolle - 3 Jahre

  • Klassenlisten für die Schulbuchaktion: VS - 4 Jahre, MS - 4 Jahre, PTS - 1 Jahr, Sonderschule - 9 Jahre

  • Abrechnungen von mehrtägigen Schulveranstaltungen (es wird empfohlen, von Rechnungen Kopien anzulegen) - 7 Jahre

  • Schularbeitshefte, Tests, Mitarbeitsaufzeichnungen - 1 Jahr

  • Konferenzprotokolle - 7 Jahre

  • Stundenpläne - 3 Jahre

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    Verordnung Aufbewahrungsfristen

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Im Bereich der Schulpartnerschaft:

  • Wahlakten und -protokolle; Einsicht in die Akten und Protokolle der Schulpartner haben ausschließlich Mitglieder dieser Gremien - bis zur nächsten Wahl

  • MS, PS und Oberstufe der Sonderschulen: Wahlakten zur Wahl des Klassensprechers - bis zur nächsten Wahl

  • Wahlakten zur Wahl des Schulsprechers  - bis zur nächsten Wahl

 

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Rechtsgrundlagen:

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Schreiben zum Thema "Aufbewahrungsfristen" der Bildungsdirektion Salzburg vom 28.06.2021.

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