Kündigung
Lösung des Dienstverhältnisses von VertragslehrerInnen
Kündigung durch:
1.1. Dienstnehmer (IL unbefristet) jederzeit möglich (nicht pd-Schema!)
1.2. Dienstgeber auch jederzeit möglich, jedoch nur schriftlich mit Angabe des Grundes, wenn das Dienstverhältnis ununterbrochen 1 Jahr gedauert hat. Gründe: siehe § 32 VBG
Fristen (gelten für beide Teile): § 33 VBG
Dauer des Dienstverhältnisses Kündigungsfrist
0 - 6 Monate 1 Woche (Angabe von Gründen nicht notwendig)
6 - 12 Monate 2 Wochen
1 Jahr 1 Monat
2 Jahre 2 Monate
5 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
15 Jahre 5 Monate
Sie hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden.
Lehrpersonen im pd-Schema
Nichtabsolvierung des vorgeschriebenen Masterstudiums (bzw. der ergänzenden pädagogisch-didaktischen Ausbildung) innerhalb der vorgegebenen Frist.