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Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes
Das Land Salzburg gewährt den Landeslehrpersonen anlässlich der Geburt eines Kindes eine einmalige Geldaushilfe von € 200,00.
Bitte auf dem Formular Meldung der Geburt ankreuzen:
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Ansuchen um einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes.
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