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Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes

Das Land Salzburg gewährt den Landeslehrpersonen anlässlich der Geburt eines Kindes eine einmalige Geldaushilfe von € 200,00.
Bitte auf dem Formular Meldung der Geburt  ankreuzen:

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Ansuchen um einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes.

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