top of page
Familienbonus- Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus bekommst du, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

 

Um den Familienbonus Plus monatlich geltend zu machen, bitte das Formular E 30 ausfüllen und an die Bildungsdirektion Salzburg, Abteilung Präs/4 , Mozartplatz 8 – 10,5010 Salzburg oder per Mail an office.aps@bildung-sbg.gv.at senden.

​

Information BMF
 

Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung, ist der Familienbonus Plus – auch wenn er bereits beim Arbeitgeber beantragt wurde – nochmals zu beantragen, da es sonst zu einer ungewollten Nachzahlung kommen kann.

​

 

Jährliche Entlastung: Beantragung bei der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 und Beilage L1K.

Du erhältst dann den Gesamtbetrag einmalig im Zuge der Veranlagung.

 

​

Da es sich um eine steuerlichen Vorteil handelt, ist es bei Doppelverdienern sinnvoll, wenn die Person mit dem höheren Einkommen um den Familienbonus ansucht.

​

​

bottom of page