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Dienstpflichtverletzung

siehe auch Disziplinarrecht

 

LandeslehrerInnen, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind zur Verantwortung zu ziehen.

Eine Dienstpflichtverletzung sollte vor allem schul- bzw. bezirksintern bereinigt werden.

Dienstpflichtverletzungen müssen schriftlich gemeldet werden (Dienstweg).

Unbedingt Beratung durch Personalvertretung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Anspruch nehmen!

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