top of page
Dienstpflichtverletzung
siehe auch Disziplinarrecht
LandeslehrerInnen, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind zur Verantwortung zu ziehen.
Eine Dienstpflichtverletzung sollte vor allem schul- bzw. bezirksintern bereinigt werden.
Dienstpflichtverletzungen müssen schriftlich gemeldet werden (Dienstweg).
Unbedingt Beratung durch Personalvertretung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Anspruch nehmen!
bottom of page