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Religionsunterricht

Das Religionsunterrichtsgesetz regelt die Teilnahme und Abmeldung von Schülern am Religionsunterricht und enthält Bestimmungen über Leitung, Aufsicht, Lehrpläne und Aufwand. 

In der Regel wird der Religionsunterricht im Rahmen des ungeteilten Vormittagsunterrichts abgehalten.
Auf Grund der vielen Religionsgesellschaften muss allerdings Unterricht auch am Nachmittag eingerichtet werden.

Kinder ohne religiöses Bekenntnis beziehungsweise einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft können von den Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Religionsunterricht angemeldet werden. Die Anmeldung ist schriftlich bei der betreffenden Schulleitung einzubringen. Die Zustimmung der ReligionslehrerInnen ist erforderlich. 

Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur während der ersten fünf Tage des Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung erfolgen. Die Ausgabe von Vordrucken ist unstatthaft.

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