top of page
Entfall von Unterrichtsstunden

§ 10 SchUG

​

Wenn ein Lehrer an der Erfüllung des Stundenplanes gehindert ist, hat die Schulleitung dafür zu sorgen, dass die betreffenden Unterrichtsstunden von einem anderen Lehrer gehalten werden. Wenn der Entfall von Unterrichtsstunden vom Schulleiter angeordnet wird, hat er für die Beaufsichtigung der Schüler bis zum stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsende zu sorgen, wenn eine Gefährdung der Schüler durch ein vorzeitiges Unterrichtsende zu befürchten ist.

bottom of page