Dienstauftrag
Für alle Dienstreisen (Fortbildungen, Kurse, sonstige Reisen mit Dienstauftrag) ist rechtzeitig von der Lehrperson ein Reiseantrag zu stellen. Nur von der Schulleitung genehmigte Anträge können im Nachhinein abgerechnet werden.
Nach Beginn der Dienstreise kann kein Reiseantrag mehr gestellt werden
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Dienstaufträge bewirken, dass die dadurch entfallenen Unterrichtsstunden als erbracht gewertet werden. Sie führen daher zu keiner Verminderung oder Einstellung von Mehrdienstleistungen. Auch im Hinblick auf die Vergütung von Supplierstunden gelten diese entfallenen Unterrichtsstunden als erbracht.
Dienstaufträge im o.a. Sinn können nur für Leistungen erteilt werden, die weder zu den lehramtlichen Pflichten noch zum Bereich der Fort- oder Weiterbildung gezählt werden.
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Der Dienstauftrag wird ​im Serviceportal des Bundes - Employee-Self-Service für das Reisemanagement (ESS)
unter: Reisemanagement > Reiseantrag gestellt.
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