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Dienstauftrag

Dienstaufträge bewirken, dass die dadurch entfallenen Unterrichtsstunden als erbracht gewertet werden. Sie führen daher zu keiner Verminderung oder Einstellung von Mehrdienstleistungen. Auch im Hinblick auf die Vergütung von Supplierstunden gelten diese entfallenen Unterrichtsstunden als erbracht.

Dienstaufträge im o.a. Sinn können nur für Leistungen erteilt werden, die weder zu den lehramtlichen Pflichten noch zum Bereich der Fort- oder Weiterbildung gezählt werden.

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Formular Bildungsdirektion Dienstauftrag für Lehrgang

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Formular Bildungsdirektion Dienstauftrag Lehrer/in

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Formular Bildungsdirektion Dienstauftrag Leiter/in

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