Krankenstand
siehe Abwesenheit vom Dienst, §§ 35, 36 LDG, § 13c GehG, §§ 24 VBG
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Jeder Lehrer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden. Dauert die Dienstverhinderung länger als 3 Tage, so ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Gilt auch bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.
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Pragmatischer Lehrer
Volle Bezüge während Krankenstand für die ersten 181 Tage, ab einer Dauer von 182 Tagen gebühren 80% des Bezuges. Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.
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Vertragslehrer IL / PD Lehrer mit unbefristetem Vertragsverhältnis
Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. Eine Dienstverhinderung in der Dauer eines Jahres bewirkt die Beendigung des Dienstverhältnisses (Ausnahme: vorherige Vereinbarung über Fortsetzung des Dienstverhältnisses). Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.
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Dienstverhältnis mind. 14 Tage
Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage
Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage
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Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage
Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld
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Dauer des Krankenstandes ab 85. Kalendertag
Ansprüche bis zu einem Jahr Krankengeld
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​Dienstverhältnis mind. 5 Jahre
Dauer des Krankenstandes bis 91 Kalendertage
Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage
Dauer des Krankenstandes weitere 91 Kalendertage
Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld
Dauer des Krankenstandes bis zu einem Jahr
Ansprüche Krankengeld
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​Dienstverhältnis mind. 10 Jahre
Dauer des Krankenstandes bis 182 Kalendertage
volles Monatsentgelt + Kinderzulage
Dauer des Krankenstandes weitere 182 Kalendertage
halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld
ab 365. Kalendertag - Dienstverhältnis endet (wenn nicht anders vereinbart)
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Vertragslehrer IIL / PD mit befristetem Vertrag
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Dienstverhältnis mind. 14 Tage
Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage
Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage
Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage
Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld
Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.
Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.
Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der oben genannten Zeiträume, es sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde.
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