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Krankenstand

siehe Abwesenheit vom Dienst, §§ 35, 36 LDG, § 13c GehG, §§ 24 VBG

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Jeder Lehrer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden. Dauert die Dienstverhinderung länger als 3 Tage, so ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Gilt auch bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.

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Pragmatischer Lehrer

Volle Bezüge während Krankenstand für die ersten 181 Tage, ab einer Dauer von 182 Tagen gebühren 80% des Bezuges. Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

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Vertragslehrer IL / PD Lehrer mit unbefristetem Vertragsverhältnis

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. Eine Dienstverhinderung in der Dauer eines Jahres bewirkt die Beendigung des Dienstverhältnisses (Ausnahme: vorherige Vereinbarung über Fortsetzung des Dienstverhältnisses). Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

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Dienstverhältnis mind. 14 Tage

Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage

Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage

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Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage

Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

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Dauer des Krankenstandes ab 85. Kalendertag   

Ansprüche bis zu einem Jahr Krankengeld

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​Dienstverhältnis mind. 5 Jahre

Dauer des Krankenstandes bis 91 Kalendertage

Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage

 

Dauer des Krankenstandes weitere 91 Kalendertage

Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

 

Dauer des Krankenstandes bis zu einem Jahr

Ansprüche Krankengeld

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​Dienstverhältnis mind. 10 Jahre

Dauer des Krankenstandes bis 182 Kalendertage

volles Monatsentgelt + Kinderzulage

 

Dauer des Krankenstandes weitere 182 Kalendertage

halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

 

ab 365. Kalendertag - Dienstverhältnis endet (wenn nicht anders vereinbart)

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Vertragslehrer IIL / PD mit befristetem Vertrag

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Dienstverhältnis mind. 14 Tage

Dauer des Krankenstandes  bis 42 Kalendertage

Ansprüche  volles Monatsentgelt + Kinderzulage

 

Dauer des Krankenstandes  weitere 42 Kalendertage

Ansprüche  halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

 

 

Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der oben genannten Zeiträume, es sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde.

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Kontakt BVAEB Salzburg

 

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Kontakt ÖGK Salzburg

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