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Krankenstand

siehe Abwesenheit vom Dienst, §§ 35, 36 LDG, § 13c GehG, §§ 24 VBG

Jeder Lehrer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden. Dauert die Dienstverhinderung länger als 3 Tage, so ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Gilt auch bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.

Pragmatischer Lehrer

Volle Bezüge während Krankenstand für die ersten 181 Tage, ab einer Dauer von 182 Tagen gebühren 80% des Bezuges. Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

Vertragslehrer IL / PD Lehrer mit unbefristetem Vertragsverhältnis

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. Eine Dienstverhinderung in der Dauer eines Jahres bewirkt die Beendigung des Dienstverhältnisses (Ausnahme: vorherige Vereinbarung über Fortsetzung des Dienstverhältnisses). Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

Dienstverhältnis mind. 14 Tage

Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage

Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage

Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

Dauer des Krankenstandes ab 85. Kalendertag   

Ansprüche bis zu einem Jahr Krankengeld

​Dienstverhältnis mind. 5 Jahre

Dauer des Krankenstandes bis 91 Kalendertage

Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage

 

Dauer des Krankenstandes weitere 91 Kalendertage

Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

 

Dauer des Krankenstandes bis zu einem Jahr

Ansprüche Krankengeld

​Dienstverhältnis mind. 10 Jahre

Dauer des Krankenstandes bis 182 Kalendertage

volles Monatsentgelt + Kinderzulage

 

Dauer des Krankenstandes weitere 182 Kalendertage

halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

 

ab 365. Kalendertag - Dienstverhältnis endet (wenn nicht anders vereinbart)

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Vertragslehrer IIL / PD mit befristetem Vertrag

Dienstverhältnis mind. 14 Tage

Dauer des Krankenstandes  bis 42 Kalendertage

Ansprüche  volles Monatsentgelt + Kinderzulage

 

Dauer des Krankenstandes  weitere 42 Kalendertage

Ansprüche  halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

 

 

Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der oben genannten Zeiträume, es sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde.

Kontakt BVAEB Salzburg

 

Kontakt ÖGK Salzburg

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