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Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission f pragmatisierte Lehrpersonen

siehe auch §§ 10  und 11 Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2015

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Die Kommission verhandelt in Senaten; jeder Senat besteht aus einem rechtskundigen Beamten (Vorsitz), aus einem Schulaufsichtsorgan, einem Vertreter der Bildungsdirektion und aus einer Lehrervertreter/in; die Senatsmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Gegen die Entscheidung der Kommission kann Berufung eingebracht werden, darüber verhandelt das Landesverwaltungsgericht Salzburg.

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