"Altersteilzeit" - freiwillige Höherversicherung (Pragmatisierte)
Altersteilzeit bedeutet, dass trotz Herabsetzung der Jahresnorm ein Pensionsbeitrag von 100 % geleistet werden kann.
Dies hat zur Folge, dass sich diese Zeiten der Herabsetzung nicht nachteilig für die Bemessungsgrundlage des Pensionsbeitrages auswirken.
Altersteilzeit kann in Verbindung mit folgenden Teilzeitvarianten in Anspruch genommen werden:
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Herabsetzung der Jahresnorm aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 44 (1) Z 1 LDG
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Herabsetzung der Jahresnorm aus beliebigem Anlass gemäß § 45 LDG
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Herabsetzung der Jahresnorm zur Betreuung eines Kindes gemäß § 46 LDG
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Teilzeitbeschäftigung gemäß den §§ 15h und 23 MSchG bzw. § 8 Abs. 2 VKG
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Herabsetzung der Jahresnorm für LehrerInnen einzelner Gegenstände gemäß § 115,
sofern die Bedingungen für § 45 LDG nicht zutreffen. -
Sabbatical - ACHTUNG: Abgabe bis spätestens 31.08. des betreffenden Schuljahres
Die Leistung des (erhöhten) Pensionsbeitrages erfolgt in Form der Einbehaltung von den laufenden Bezügen.
Im entsprechenden Formular ist der Wunsch, den vollen Pensionsbeitrag bezahlen zu wollen, anzukreuzen.
Nur möglich, wenn vor 01.01.2005 pragmatisiert!