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NEWSLETTER nur mehr bei Anforderung
Team Info 25                 15. März 2018
Deutschförderklassen

Die Ansage der Bundesregierung, zusätzliche Deutschförderung anzubieten, ist öffentlich positiv bewertet worden. Auch in der Lehrerschaft ist dies großteiös positiv angekommen, auch wenn viele Fragen der Organisation offen geblieben sind.

Offenbar wird dafür aber kein zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt, was weitere "interne" Einsparungen zur Folge haben wird und von uns selbstverständlich abgelehnt wird.

Medienberichte dazu:
Größere Gruppen in Deutschförderklassen wegen Spardrucks

Faßmann: Deutschförderklassen als temporäre Maßnahme

Deutschförderklassen kommen ab Herbst

Kritik an geplanten Deutschförderklassen

Den Entwurf der für diese Maßnahmen, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden, findest du hier
(Begutachtungsfrist: 12. April 2018)

GÖD Heizöl Aktion mit dem Raiffeisenverband Salzburg

Aktion gültig von Donnerstag, 15. März 2018 bis Montag, 19. März 2018
Detailinfos findest du HIER

Fachausbildung  in lösungsorientierter psychosozialer Beratung

Hier findest du nähere Informationen zum Lehrgang, der von 2 Salzburger Pflichtschullehrerinnen mitbetreut wird.

Bei  Interesse am Beratungstermin am 05.04.2018, ab 14 Uhr,  (im ZA-Büroraum von Sigi) ersuchen wir um Bekanntgabe unter sigi.gierzinger@gmx.at zwecks Terminkoordination.

Wenn du ein Baby erwartest, kannst du gerne unser Beratungsservice im ZA Büro nutzen.
Christine und Toni sind beim Thema Karenz/Kinderbetreuungsgeld die Spezialisten im Team.
Sie informieren dich bei einem persönlichen Beratungsgespräch über Fakten und geben spezielle
Informationen für Angestellte im öffentlichen Dienst.

Du kannst gerne einen Termin vereinbaren!    Kontakt:  christine.haslauer@gmx.at                toni.polivka@a1.net

​Aus gegebenen Anlass möchten wir informieren, dass die dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Unterrichtszeiten weder im alten noch im neuen Dienstrecht vorgesehen ist. An dienstfreien Tagen ist eine telefonische Erreichbarkeit keine Dienstpflicht.
Etwaige Vertretungen (Supplierungen etc.) müssen vom Vorgesetzten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Journal- und Bereitschaftsdienste kennt das Dienstrecht nicht und werden daher auch nicht finanziell abgegolten.

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