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Team Info  08  24. Oktober 2024

PV WAHL 2024
Team SALVE-PFG Salzburg Umgebung
stellt sich vor!

Mit Thomas Krämer (MS Eugendorf) haben wir einen sehr engagierten Dienststellenobmann an der Spitze der Personalvertretung im Flachgau. Gemeinsam mit seinem Team aus jungen und erfahrenen Lehrer:innen aus allen Schularten der Pflichtschule ist
er die beste Wahl für den größten Schulbezirk Österreichs.

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SALVE - der einzige parteifreie Lehrer:innenverein in Salzburg!

THEMA: Anträge SPF für Verhalten (SE)

Zahlreiche Anfragen erreichen uns, zum Thema SPF Anträge für Verhalten (SE).
Laut Aussagen von zuständigen Personen in der Bildungsdirektion werden diese Anträge aktuell nicht bearbeitet. Niemand kann sagen, warum und welche Neuerungen wann geplant sind.

​

Wir haben uns daher direkt an die Bildungsdirektion mit dieser Anfrage gewendet:

​

Von mehreren Seiten wird berichtet, die Bildungsdirektion bearbeitet aktuell keine SPF
Anträge für Verhalten (SE).
Wir ersuchen dringend um Auskunft:
➢ Warum werden diese SPF Anträge (SE) nicht akzeptiert bzw. bearbeitet?
➢ Wird eine Umstellung geplant, wie wird die Änderung aussehen?
➢ Wenn eine Umstellung geplant ist, ab wann wird die Änderung eintreten?
➢ Wann wird die Bildungsdirektion Schulleitungen und Lehrpersonen informieren?

 

​

Die übermittelte Antwort eines Juristen der Bildungsdirektion hat uns sehr verwundert und dürfen wir dir hier übermitteln:

​

Ihr Ansuchen vom 17.10.2024, SPF für Verhalten (SE)


Sehr geehrte Damen und Herren!


Mit Ihrer Anfrage ist kein Mitwirkungstatbestand des PVG angesprochen, maW fällt das Verfahren betreffend SPF für Verhalten (SE) nicht in die Zuständigkeit des Zentralausschusses. Dem Zentralausschuss kommt nämlich kein generelles Auskunftsrecht über alle inhaltlichen Belange des Vollzugsbereiches der Dienststelle zu, sondern nur ein aufgabenakzessorisches.
Eine Beantwortung kann daher allenfalls erfolgen, wenn der Zentralausschuss nachvollziehbar darlegt, in welcher Weise die gegenständliche(n) Anfrage(n) in die ihm nach § 9 PVG und gegebenenfalls nach anderen Bestimmungen übertragenen Zuständigkeiten fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 21.10.2024
Für den Bildungsdirektor:

​

Wir finden es sehr schade, dass die Verantwortlichen in der Bildungsdirektion keine sachlichen Auskünfte zu einem, für viele Kolleginnen und Kollegen sehr wichtiges, Thema geben wollen.

Wir haben uns daher direkt an den Herrn Bildungsdirektor HR Mair mit diesem Schreiben gewandt und hoffen auf eine baldige Klärung und Information.

​

​

Neuigkeiten aus der Bildungsdirektion

THEMA: Anstellungen an APS

Die Personalvertretung wird laut Gesetz von allen Neuanstellungen informiert.

Diese werden immer an einem Montag durchgeführt.

Nur in extrem wenigen Einzelfällen findet die Anstellung an einem anderen Wochentag statt (zB. wenn der Stundenplan der Person mit Mittwoch startet).

​

Da ein großer Lehrer:innenmangel herrscht finden wir diese - von der Bildungsdirektion selbst erfundene Regelung ohne rechtliche Grundlage - nicht sehr praktikabel. Wenn eine Person schon früher starten könnte, wartet man trotzdem bis zum folgenden Montag. Die Stunden bis dahin muss das Kollegium supplieren.

Wir haben daher in einer der letzten Sitzungen einen Antrag formuliert und die BiDion aufgefordert, das "Montagsprinzip" aufzugeben.

​

Hier die Antwort des zuständigen Abteilungsleiters:

​

​Ihr Ansuchen vom 10.10.2024, Montagsprinzip
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anstellungen von Lehrpersonen erfolgen nicht ausschließlich an Montagen, sondern in dringenden Fällen sobald als möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 17.10.2024
Für den Bildungsdirektor:

​​

Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, melde dich gerne bei christine.haslauer@teamsalve.at

oder toni.polivka@teamsalve.at

​

​

​​

​

​

Sehr oft wird uns an Schulen davon berichtet, dass Lehrerinnen in die gesetzliche Schutzfrist aufgrund ihrer Schwangerschaft gehen, die Schule schon eine neue Lehrperson gefunden hat, diese aber dann erst nach etwaigen Ferien angestellt wird.

Auch hier entsteht eine personelle Lücke, die Stunden müssen suppliert werden. Die Schüler:innen haben ein Recht auf kontinuierlichen Unterricht.

​

Wir haben uns daher mit diesem Antrag an die BiDion gewendet:

​


Von mehreren Standorten wird dem Zentralausschuss folgendes berichtet:
Geht eine Kollegin in das gesetzliche Beschäftigungsverbot aufgrund einer
Schwangerschaft, wird die neue Lehrperson erst nach etwaigen nachfolgenden Ferien angestellt.
Diese Vorgehensweise bedeutet, dass die Schule eine zusätzliche Lehrperson für die Übergangszeit aussupplieren muss.
Das ist in Zeiten massiven Lehrerinnenmangels und Grippewellen eine absolute Überforderung und Zumutung.
Auch ist es ein Sparen zum Nachteil der betroffenen Schüler:innen. Sie haben ein Recht auf kontinuierlichen Unterricht.


Wir fordern die Bildungsdirektion auf, wenn Lehrerinnen das gesetzliche
Beschäftigungsverbot antreten und bereits eine Person als Nachfolge gefunden wurde, diese sofort anzustellen.
Wünschenswert wäre eine gemeinsame Dienstwoche, um eine geordnete Übergabe zu ermöglichen.

​

​

​Hier die Antworte des zuständigen Abteilungsleiters:

​


Sehr geehrte Damen und Herren!
Beginnt das gesetzliche Beschäftigungsverbot einer Lehrperson vor den Ferien, erfolgt die Nachbesetzung immer dann unmittelbar, wenn eine sinnvolle Einarbeitung vor den Ferien möglich erscheint; längere „Übergangszeiten“ werden so vermieden. Daher ist zwar nicht in allen Fällen eine „sofortige“ Anstellung möglich, stets aber eine ausreichend rasche, um längere Vakanzen zu vermeiden. Eine „gemeinsame Dienstwoche“ iS einer überlappenden Anstellung ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 21.10.2024
Für den Bildungsdirektor:​

THEMA: Zusätzliche Förderstunden für ukrainische Schüler:innen

Da wir mehrere Anfragen bezüglich zusätzlicher Förderstunden für ukrainische
Schüler:innen bekommen haben, haben wir bei der BiDion angefragt, in welchen Fällen diese
Förderstunden gewährt werden und ob Schulleitungen darum ansuchen können oder ob diese automatisch zugeteilt werden?

​

Hier die Antwort der Bildungsdirektion:


Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Förderstunden werden nach Bedarf verteilt. Suchen Schulen um entsprechende Förderstunden an, prüfen die Schulreferentinnen und Schulreferenten diesen Bedarf und es erfolgt eine Einteilung im LTA.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 22.10.2024
Für den Bildungsdirektor:
​

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Vor der ersten Verwendung ist eine einmalige Registrierung mittels Schul-E-Mail-Adresse
(hinterlegt wurde die Endung @aps.salzburg.at) nötig.

Dann kannst du dich einloggen und sofort attraktive Angebote wahrnehmen.

​

​

Hinweis: Solltest du an deinem Schulstandort eine andere Emailadresse verwenden,

bitte einfach eine Mail an christine.haslauer@teamsalve.at senden.
Die Endung kann einfach freigeschaltet werden, die Kollegenschaft kann auch die Plattform nutzen.
​

Bereits freigeschalten sind folgende Endungen:
@lamprechtshausen.schule
@saalfelden-bhf.schule
@stjohann.schule

@taxenbach.schule

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