top of page
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (736) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (545) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (851) 40x30_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (795) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (617) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (810) 60x40_01
Team_SALVE_Zell_am_See_02.07.24 (473) 60x40_01
Team_SALVE_St-Johann_27.06.24 (281) 60x40_02
Team_SALVE_Lingau_26.06.24 (170) 50x40_01
DJI_0030

Team Info  34  22. Mai 2025

Schulferien und schulautonome Tage Schuljahr 2025/26

image.png
beach-1867524_1280.jpg

Für kommendes Schuljahr sind für die Herbstferien für den Zeitraum von 27.10.25-31.10.25 (neben den beiden eingearbeiteten Dienstagen nach Ostern und Pfingsten) drei schulautonome Tage zu verwenden. Das heißt für alle Pflichtschulen im Bundesland Salzburg stehen für das Schulforum nur ein schulautonomer Tag zur Beschlussfassung zur Verfügung.

Montessori Lehrgang an der PH Graz

Immer wieder erreichen uns Anfragen bezüglich des Montessori Diplomlehrganges und der damit verbundenen Kosten. Die Bildungsdirektion Salzburg erteilt keinen Dienstauftrag, übernimmt aber nach abgeschlossener Ausbildung 50% der angefallenen Ausbildungskosten für die private Ausbildung in Salzburg.

Eine andere Möglichkeit wäre die Ausbildung an einer anderen PH in Österreich (z.B.: PH Steiermark) zu absolvieren. Der Lehrgang in Graz dauert 4 Semester, ist ein PH Kurs (somit keine Ausbildungskosten außer den Studiengebühren) und man kann um einen Dienstreiseauftrag ansuchen. Eine Anmeldung ist bis 31.5.2025 noch möglich.

 

Link zur PH Steiermark und FAQs findest du: HIER 

geometric-solids-170377_1280.jpg

Die Amts- und Organhaftung für Lehrpersonen

Ich nehme als Lehrperson einem Schüler das Handy ab. Dabei rutscht es mir aus der Hand und erleidet einen Schaden. Wer muss für den Schaden aufkommen?

In diesem Video informieren wir euch über die wichtigsten 

Punkte der Amtshaftung und der Organhaftung. 

Link zum Video findest du HIER.

iphone-2700713_1280.jpg

Meldefristen für die Karenz nach dem Mutterschutzgesetz

Elternteil, der den 1. Karenzteil beansprucht:

  • wenn die Mutter beginnt: innerhalb der Schutzfrist nach der Geburt des Kindes

  • wenn der Vater beginnt: innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes                              

 

Jener Elternteil, der den 2. bzw. 3. Karenzteil beansprucht:

Meldung muss bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Karenzteiles des zu­vor betreuenden Elternteiles erfolgen.

​​

Da der Kündigungs- und Ent­lass­ungs­schutz erst ab dem 4. Monat vor der gewünschten Karenz be­ginnt, sollte man den Arbeitgeber zwischen dem 4. und 3. Monat vor Karenz­be­ginn schriftlich informieren.

​

Teilung der Karenz:

Die Karenz kann max. zweimal zwischen den Eltern geteilt werden.
Jeder Karenz­teil muss mindestens 2 Monate (61 Tage) dauern.
Die Karenzdauer muss dem Arbeit­geb­er schriftlich bekannt gegeben werden. 

​

2025-05-19 Baby.jpg

SALVE - Salzburger Lehrer:innenverein Mitgliederwerbeaktion 2024/25

Alle, die ab 1.09.2024 bis jetzt zu SALVE beigetreten sind und
bis 30.06.2025 zu SALVE beitreten oder eine Person werben, hüpfen in den Lostopf.
Es gibt tolle Sachpreise zu gewinnen!

HIER findest du das Beitrittsformular.

Genaue Infos zur Aktion kannst du
HIER nachlesen.


 
team-spirit-g7a2636e14_1920.jpg

​​​

SALVE - der einzige parteifreie Lehrer:innenverein in Salzburg!

Logo Team SALVE und PFG CMYK (002).jpg
bottom of page