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Team Info  31  30. April 2025

Anfrage Pensionsberatung/Pensionsberechnung durch die Bildungsdirektion

Lehrpersonen berichten der Personalvertretung, sie würden unzureichende bis keine Auskünfte zur Pensionshöhe erhalten.
Eine Berechnung -so war ursprünglich die Auskunft der Bildungsdirektion- würde einmal, nämlich im Jahr der Pensionierung erstellt.
Nun erhalten Lehrpersonen eine Absage und werden angehalten "zuerst ein Pensionierungsansuchen abzugeben", dann würde eine Berechnung erstellt.
Die Lehrpersonen hätten aber gerne eine Auskunft und möchten danach entscheiden.
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Folgenden Antrag haben wir daher an die Bildungsdirektion Salzburg gestellt:
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Die Personalvertretung erreichen sehr viele Anfragen bezüglich der Pensionsberechnung durch die Bildungsdirektion.
Von der Bildungsdirektion wurde in den letzten Jahren den Lehrpersonen immer mitgeteilt: im Jahr des Pensionsantritts wird der genaue Wert der Pension berechnet und an die Kolleg:innen übermittelt.
Tatsächlich soll dies in der Zwischenzeit auch nicht mehr möglich sein.
Erst wenn ein konkretes Ansuchen der Bildungsdirektion vorliegt, erhält die Lehrperson eine Auskunft.
Die Kollegen:innen stehen aber vor der Entscheidung, ob sie die Korridorpension, die Hacklerregelung oder mit Regelpension in den Ruhestand treten können bzw. wollen und welche Abschläge dies nach sich zieht. Eine verlässliche Berechnung ist äußerst wichtig, um die Versetzung in den Ruhestand zu planen bzw. die private, finanzielle Lebensplanung zu gestalten.
Wir ersuchen daher die Bildungsdirektion und die zuständige Sachbearbeiterin dienstnehmerfreundlich zu agieren und verlässliche Berechnungen auch ohne ein bereits gestelltes Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand durchzuführen.
Die Entscheidung, welche Form des Ruhestands gewählt wird, kann nur auf Basis einer genauen Berechnung erfolgen.
Dies ist der Meinung des Zentralausschusses nach vor allem ab dem 60. Lebensjahr erforderlich, in Ausnahmefällen trifft dies auch schon früher zu, wenn die Lehrperson ein Sabbatical Jahr vor Antritt des Ruhestands wählen möchte oder eine gesundheitliche Pensionierung nötig wird.
Daher fordern wir nach § 9 Abs. 4 PVG auf, den Salzburger Pflichtschullehrpersonen ab dem 60. Lebensjahr eine Pensionsberechnung zu erstellen.
Dies wäre wohl auch im Sinne unserer Präsidentin der Bildungsdirektion, Frau LR Mag. Gutschi, die im SN Interview vom 22.08.2023 mitteilte, die Bildungsdirektion Salzburg zukünftig in eine Servicestelle für die Salzburger Schulen umbauen zu wollen.

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Diese Nachricht haben wir erhalten:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bildungsdirektion für Salzburg versteht sich als Serviceeinrichtung für die Salzburger
Lehrerinnen und Lehrer. Trotz den Herausforderungen der Systemumstellung beantworten
wir eine Vielzahl an Anfragen, erteilen unzählige Auskünfte zu allen Bereichen des Dienst-und
besoldungsrechts und bearbeiten eine beachtliche Zahl an Anbringen. Stets sind wir
dabei bemüht, den berechtigten Interessen der Lehrpersonen bestmöglich und rasch zu
entsprechen.
Ihrer Anregung, Pensionsberechnungen ab dem 60. Lebensjahr zu erstellen, können wir aber
nicht entsprechen. Die Berechnung des in der Pension monatlich gebührenden Betrags hängt
nämlich von Faktoren ab, die Jahre vor dem Pensionsantritt nicht bekannt sind
(Aufwertungsfaktoren, Beitragsgrundklagen etc). Eine verlässliche Berechnung ist zum von
Ihnen angegebenen Zeitpunkt daher gar nicht möglich.
Im Übrigen führen wir für Lehrpersonen im Jahr ihrer Pensionierung auch dann eine
Berechnung durch, wenn das Pensionsansuchen (noch) nicht vorliegt.
Nicht nachvollziehbar erscheint, dass Sie die Arbeit der „zuständige[n] Sachbearbeiterin“ als
nicht dienstnehmerfreundlich bewerten. Die Kollegin arbeitet mit Hochdruck daran, den vor
der Pensionierung stehenden Lehrpersonen alle wichtigen Informationen zukommen zu
lassen und führt täglich eine Vielzahl an Telefonaten auch mit bereits pensionierten
Lehrpersonen. Dabei zeichnet sie sich durch ein besonders hohes Maß an Verständnis und
Einfühlungsvermögen aus. Ihr Werturteil nehmen wir daher mit großem Bedauern zur
Kenntnis.
Mit freundlichen GrüßenI

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Folgende Antwort haben wir an die Bildungsdirektion übermittelt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Vielleicht hat sich der Zentralausschuss bei der Anfrage vom 16.04.2025 etwas missverständlich für Sie ausgedrückt. Uns ist natürlich bewusst, dass eine Prognose für die Zukunft keinen Anspruch auf völlige Exaktheit haben kann. Es geht uns vielmehr darum, dass den Kolleginnen und Kollegen eine ungefähre Berechnung von Pensionsvarianten geboten wird, um eine Entscheidungsgrundlage für ihren persönlichen Pensionsantritt zu schaffen.

Derzeit ist es für Lehrpersonen im öffentlichen Dienst - im Gegensatz zu vertraglichen Lehrpersonen, die über das Pensionskonto genaueste Informationen erhalten- sehr schwierig, fundierte Daten zur Pension zu erhalten.

 

Unsere Anfrage beruhte auf einer Vielzahl von Rückmeldungen von Kolleginnen und Kollegen, die ihren Unmut über die fehlende Information und Beratung von Seiten des Dienstgebers bei uns kundgetan haben.

 

Der Zentralausschuss ist davon überzeugt, dass wir von diesen Kolleginnen und Kollegen nicht angelogen wurden und sie uns ihre Eindrücke wahrheitsgetreu geschildert haben.

 

Die Wahrnehmungen der Bildungsdirektion scheinen sich diametral zu den uns vorliegenden Berichten zu unterscheiden. Es ist daher unrichtig, wenn Sie schreiben, dass wir (der ZA) die Arbeit der „zuständige[n] Sachbearbeiterin“ als nicht dienstnehmerfreundlich bewerten. Zu dieser Einschätzung kommen, wenn dann die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer, die Kontakt zur Bildungsdirektion aufgrund verschiedener Fragen zum Thema „Pension“ hatten.

 

Grundsätzlich freut es uns, wenn die Bildungsdirektion eine Serviceeinrichtung für Lehrerinnen und Lehrer werden möchte.

Allerdings darf der Zentralausschuss darauf hinweisen, dass die Qualität des Service einer Einrichtung, die Servicierten – also in diesem Fall die Lehrerinnen und Lehrer – und nicht die Bildungsdirektion selbst zu beurteilen haben.

 

Der Zentralausschluss schlägt daher nach § 9 Abs. 4 lit. a vor Kritik -auch wenn sie über den Zentralausschuss formuliert wird- ernst zu nehmen und nicht in einer ersten Trotzreaktion jegliche Verantwortung von sich zu weisen.

Vielmehr wäre es aus unserer Sicht ratsam den Bereich „Pensionen“ auf mehrere Sachbearbeiter: innen aufzuteilen, um einer Überlastung einzelner Personen entgegenzuwirken.

Auch wäre unser Vorschlag den Dienstnehmern einen Onlinezugriff auf ihre Pensionsdaten zu ermöglichen, um die Anzahl der Anfragen an die Bildungsdirektion zu reduzieren.

 

Der Idealfall wäre eine Pensionsvariantenberechnung - vergleichbar mit dem Pensionskonto – welche die Dienstnehmer von sich aus erstellen können. Damit hätten die Bediensteten immer die Möglichkeit die gewünschten Informationen zu ihrer Pensionsvariante einzuholen, ohne den Amtsbetrieb übermäßig zu belasten.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Zuständigkeit bei der Gewährung von Sonderurlauben

Der Lehrperson kann
a) zur Fortbildung oder
b) aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder
c) aus einem sonstigen besonderen Anlass
ein Sonderurlaub gewährt werden.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Dienstauftrages oder Sonderurlaubes
vorliegen, entscheidet die jeweils zuständige Stelle:

Bei der Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlauben sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit einzuhalten. Die Aufrecht-erhaltung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebes muss jedenfalls gewährleis-tet sein, ferner ist das Recht der Schüler/innen auf regelmäßigen Unterricht zu beach-ten. Weiters dürfen Sonderurlaube nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen.
Die Dauer des Sonderurlaubes muss dem Anlass angemessen sein. Eine stundenweise Konsumation ist möglich.





 
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ORF Salzburg Mittagszeit zum Thema "Notendruck"

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Am Dienstag, 29.04.2025 fand im Radio Salzburg eine Mittagszeit zum Thema "Nodendruck" statt.

Es diskutierten die Vorsitzende der Elternvertretung, Susanne Flörl und unser Vorsitzender der Gewerkschaft,
Toni Polivka.

Die Sendung kannst du HIER nachhören.

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Gewerkschaftlicher Schulungskurs

Am Mittwoch, 23.04.2025 fand unser gewerkschaftlicher Schulungskurs für Mitglieder in den Dienststellenausschüssen und dem Zentralausschuss statt.

Es wurde zum Personalvertretungsrecht, Sonderurlaub/Karenzurlaub, Leiterbestellungsverfahren, Konfliktmanagement und um aktuelle gewerkschaftliche Themen referiert.

Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern! Es war ein lehrreicher Tag.

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Sonderführung: Bergbau- und Gotikmuseum in Leogang

Am 16. Mai 2025 um 17 Uhr findet eine Sonderführung im Bergbau- und Gotikmuseum in Leogang statt.

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Alle sind willkommen, die Kosten der Führung übernimmt SALVE.

HIER findest du ein Plakat zum Ausdrucken.

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Bitte um Anmeldung bis Dienstag, 14. Mai unter christine.haslauer@teamsalve.at

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Workshop: Umgang mit Konflikten

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Der Gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA) Salzburg Umgebung lädt ein zum

Workshop "Umgang mit Konflikten"
Dienstag, 20. Mai 2025  um 17:00 Uhr (Dauer ca. 2,5h)
VS Anif, Vortragende Karina Merz


In der heutigen Zeit sehen sich Lehrkräfte häufig mit unterschiedlichen Erwartungen und Schwierigkeiten konfrontiert. Dieser Workshop bietet die Möglichkeit, Strategien zu erlernen und zu erproben, um diese Herausforderungen mit einem starken School Mindset erfolgreich und selbstbewusst zu meistern.
HIER findest du ein Plakat zum Ausdrucken.

Anmeldung bitte an: c.silbergasser@aps.salzburg.at
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Restplätze verfügbar

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SALVE - der einzige parteifreie Lehrer:innenverein in Salzburg!

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