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Team Info 38 17. Juni 2025
Lange gefordert – nun erreicht: Die Mittel zur Pflege der Betriebsgemeinschaft werden erhöht
Nach langjährigem Einsatz und zahlreichen Gesprächen und Forderungen freuen wir uns, dir mitteilen zu können:
die Mittel zur Pflege der Betriebsgemeinschaft werden auf 57 €/Lehrperson erhöht.
Diese Anpassung ist nicht nur ein Erfolg jahrelanger Bemühungen, sondern auch ein längst überfälliger Schritt. Die Erhöhung orientiert sich an den Beträgen, die Landesbedienstete bereits seit Jahren erhalten. Damit wird nun auch bei uns ein fairer und angemessener Rahmen geschaffen, um das kollegiale Miteinander und gemeinsame Aktivitäten im Arbeitsumfeld zu stärken.
Die Beträge werden in den kommenden Tagen an die Schulen ausbezahlt.

Verschlechterung der Korridorpension beschlossen!
In der Nationalratssitzung vom 16.06.2026 wurden die geplanten Änderungen der Korridorpension beschlossen. Leider ist die Regierung nicht auf unsere rechtlichen Bedenken eingegangen.
Besonders bedauerlich ist die aus unserer Sicht viel zu kurze Übergangsfrist.
Betroffen sind dadurch bereits alle Lehrpersonen mit einem Geburtsdatum ab dem 01.01.1964.
Die genauen Änderungen wurden von der GÖD zusammengefasst und findest du HIER.
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Für Kolleginnen und Kollegen, die bereits ein Sabbatical mit anschließendem Freijahr vor dem Pensionsantritt beantragt haben, konnten wir mit der Bildungsdirektion Salzburg eine wichtige Vereinbarung treffen: diese Ansuchen können bei Bedarf geändert oder auch storniert werden.
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Bei Fragen zu diesem Thema steht dir unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Information aus der Personalvertretung
Auf unsere nachfolgende Anfrage zu INFO ESS an die Bildungsdirektion:
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​Sehr geehrte Damen und Herren!
Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen haben sich an den Zentralausschuss gewandt und um Klärung im Zusammenhang mit der jüngsten Aussendung der Bildungsdirektion ersucht.
Sehr geehrte Frau Direktorin! Sehr geehrter Herr Direktor!
Bitte beachten Sie Se folgende Informationen bezüglich Reiseanträge und Reisekostenabrechnungen in ESS und geben diese Infos an Ihr Lehrpersonal weiter: Chronologie der Reisekostenabrechnungen Generell gilt, dass Reisekostenabrechnungen dem Datum entsprechend chronologisch aufsteigend eingereicht werden müssen. Eine Reise zu einem früheren Datum kann nicht mehr abgerechnet werden, wenn schon für eine Reise, die später erfolgt ist, eine Reisekostenabrechnung eingereicht und genehmigt wurde. Mehrtägige Fortbildungen ohne Hotelübernachtung Wenn eine Lehrperson eine Fortbildung an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen besucht und die Übernachtung zu Hause stattfindet, ist im Vorhinein für jeden Tag ein eigener Reiseantrag zu stellen und in weiterer Folge auch für jeden einzelnen Tag eine Reisekostenabrechnung zu fertigen. Diese Infos wurden auch bei den Anleitungen zu ESS im aps-Portal hinterlegt: ESS | APS IT-Betreuung Salzburg Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Mit besten Grüßen Das Team der IT-Betreuer Salzburgs
Die gegenständliche Anordnung wurde weder mit dem Zentralausschuss abgestimmt noch diesem zur Kenntnis gebracht.
Aus Sicht des Zentralausschusses fehlt der Anordnung, dass Reisekostenanträge zwingend in chronologisch aufsteigender Reihenfolge gemäß dem Reisedatum einzureichen sind, jegliche gesetzliche Grundlage.
Wir ersuchen daher um Mitteilung jener konkreten Rechtsvorschrift, auf die sich diese Weisung stützt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Reisekostenabrechnungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Dienstreisen einzureichen. In diesem Zusammenhang regen wir nach § 9 Abs. 4 PVG an, sämtliche von Lehrpersonen eingereichten Reisekostenabrechnungen – ungeachtet der Reihenfolge – anzunehmen und die entsprechenden Aufwendungen zur Auszahlung zu bringen.
Der Zentralausschuss regt nach § 9 Abs 4 PVG an, sollte die Bildungsdirektion an dieser Vorgabe festhalten, die technische Voraussetzung dafür zu schaffen, dass das Programm die Reisekostenabrechnungen -unabhängig von der chronologischen Reihenfolge- bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
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Erhielten wir folgende Antwort der Bildungsdirektion:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem von Ihnen wiedergegebenen Schreiben handelt es sich um keine verbindliche
Anordnung, sondern lediglich eine Anleitung der IT-Betreuer/innen, wie
Reisekostenabrechnungen für alle betroffenen Personen rasch und einfach gelingen können.
Von einer Weisung auszugehen liegt schon deshalb nicht nahe, weil den IT-Betreuer/innen
natürlich keinerlei Weisungsbefugnis zukommt.
Zu Problemen kann es in ESS immer dann kommen, wenn Reisekostenabrechnungen nicht in
chronologischer Reihenfolge erfolgen. Aus rechtlichen Gründen bedarf die Abrechnung in
manchen dieser Fälle einer Mitwirkung der Assistenz in der Außenstelle; die Lehrperson
erhält vom System eine Fehlermeldung. Die Schulleitung ist in solchen Fällen angehalten, die
Außenstelle hierüber zu informieren – nach Eingreifen der Außenstelle ist eine Abrechnung
durch die Lehrperson wieder möglich. Ihre diesbezüglichen Anregungen entsprechen daher
der derzeitigen Vollzugspraxis bzw. können in Ermangelung einer Anordnung der
Bildungsdirektion (Bedingung der zweiten Anregung) nicht umgesetzt werden.
Um aber eine rasche Abwicklung aller Reisekostenabrechnungen zu gewährleisten, ersuchen
wir die Lehrpersonen nachdrücklich um chronologische Abrechnung von Dienstreisen – im
Sinne einer ressourcen- und zeitsparenden guten Zusammenarbeit. Für die Lehrpersonen
würde dies bei äußerst überschaubarem Aufwand eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung
bedeuten.
Wir hoffen, damit zur Klärung der Angelegenheit beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 13.06.2025
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Ungeachtet dieser Informationen, haben die IT Betreuer:innen danach noch die folgende Nachricht
an die Schulleitungen übermittelt:
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Nach einigen Recherchen und entsprechenden Abklärungen mit dem BRZ kann jetzt folgende Aussage zur chronologischen Abrechnung gemacht werden:
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Eine chronologische Abrechnung von Reisegebühren ist generell wünschenswert, es hat aber prinzipiell keine Auswirkungen, wenn das bei Fortbildungen oder Schulveranstaltungen nicht ganz eingehalten wird.
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Für Mobile Dienste (alle Fahrten mit dem steuerlichen Tatbestand „funktionale Zuständigkeit für mehrere Standorte") ist aber eine chronologische Abrechnung steuerrechtlich notwendig.
Beim Mobilen Dienst kommt es vor, dass immer wieder dieselbe Adresse angefahren wird und da schreibt das Steuerrecht vor, dass die Tagesgebühren verringert werden, bzw. keine Tagesgebühren zustehen. Dies macht jetzt PM-SAP automatisch.
Das geht aber nur, wenn die Abrechnungen chronologisch erfolgen. Es macht tatsächlich steuerrechtlich etwas aus, ob man 4 oder 5 mal zu einem Standort fährt.
Wenn der Fehler: „Sichern fehlgeschlagen, Eingabe nur durch Sachbearbeiter:in möglich" erscheint, muss sich die Lehrperson bitte an die Außenstelle im Bezirk wenden. Die Sachbearbeiter dort wissen, was zu tun ist und werden dies mit den Lehrpersonen abklären.
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Fazit:
Aus steuerlichen Gründen müssen Lehrpersonen, die im mobilen Dienst eingeteilt sind,
die Fahrten chronologisch abrechnen.
Dies ist nachvollziehbar und verständlich und wäre vorab eine sehr gute Information gewesen.
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Österreichweit gibt es die Abrechnung in ESS schon jahrelang, für Salzburgs Pflichtschullehrer:innen ist es nun seit 6 Monaten in Nutzung.
Es verwundert, dass essenzielle Informationen nicht schon vor der Einführung bekannt waren und an
in geplanten Schulungen an die Nutzerinnen und Nutzer übermittelt wurden.
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SALVE läuft: Businesslauf Salzburg
Wenn du beim Salzburger Businesslauf im Team SALVE mitmachen möchtest und SALVE Mitglied bist, dann melde dich gerne bei
Kathi Burgstaller:
katharina.burgstaller@aps.salzburg.at
SALVE bietet eine finanzielle Unterstützung für SALVE Mitglieder in der Höhe von 25 € an.

Einladung: SALVE Sommerfest
Liebes SALVE Mitglied!
Wir laden dich herzlich zum SALVE Sommerfest 2025 ein.
Melde dich an und sei dabei!
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Dein Team SALVE
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Anmeldung unter: christine.haslauer@teamsalve.at

Initiative: Freiraum Schule
Bitte fleißig mitmachen:
Mit der Initiative „Freiraum Schule“ startet Bundesminister Christoph Wiederkehr eine österreichweite Ideen-Offensive, um die Verwaltung in und um die Schule zu vereinfachen. Ziel ist es, allen, die an der Schule arbeiten, mehr Zeit und Freiraum für das Wesentliche zu geben: pädagogische Arbeit, gemeinsame Gestaltung und Innovation.
Wichtig zu wissen: Die Befragung kann anonym durchgeführt werden.
Eingeladen sind alle, die in unseren Schulen arbeiten:
Pädagoginnen und Pädagogen, Schulleitungen, Verwaltungspersonal, Unterstützungspersonal, Mitarbeitende der Bildungsdirektionen, Pädagogischen Hochschulen, des IQS und der Zentralstelle.
Der Beteiligungszeitraum läuft von 3. bis 24. Juni 2025.
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HIER findest du den Link zur Befragung.

SALVE - Salzburger Lehrer:innenverein Mitgliederwerbeaktion 2024/25
Alle, die ab 1.09.2024 bis jetzt zu SALVE beigetreten sind und
bis 30.06.2025 zu SALVE beitreten oder eine Person werben, hüpfen in den Lostopf.
Es gibt tolle Sachpreise zu gewinnen!
HIER findest du das Beitrittsformular.
Genaue Infos zur Aktion kannst du HIER nachlesen.



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SALVE - der einzige parteifreie Lehrer:innenverein in Salzburg!
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