top of page
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (736) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (545) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (851) 40x30_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (795) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (617) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (810) 60x40_01
Team_SALVE_Zell_am_See_02.07.24 (473) 60x40_01
Team_SALVE_St-Johann_27.06.24 (281) 60x40_02
Team_SALVE_Lingau_26.06.24 (170) 50x40_01
DJI_0030

Team Info  18  23. Jänner 2025

Versetzungen - wer entscheidet?

Laut Personalvertretungsgesetz hat der Zentralausschuss die Aufgabe zu kontrollieren, ob von der Bildungsdirektion bei den Versetzungsentscheidungen die vereinbarten Versetzungsrichtlinien eingehalten werden.

Die geplanten Maßnahmen müssen mindestens 14 Tage vor der Durchführung nachweislich dem ZA zur Kenntnis gebracht werden.

In den meisten Bezirken gibt es persönliche Besprechungstermine an denen Mitglieder des ZA teilnehmen. Diese sind immer sehr konstruktiv und werden von den Mitarbeiter:innen der Außenstellen vorbildlich vorbereitet.

Die Gespräche zu den bezirksübergreifenden Versetzungen finden in den letzten Jahren immer per Zoom statt.

Auch hier gibt es immer gute Gespräche und wird auf etwaige Einwände der Personalverter:innen eingegagen und die
Entscheidungen oft noch überdacht oder verzögert, damit sich eventuell noch positive Resultate für die betroffenen Lehrpersonen ergeben.

Die endgültige Entscheidung ob eine Lehrperson versetzt wird oder nicht, trifft in den Bezirken die zuständige Leiterin der Außenstelle und bei bezirkübergreifende Versetzungen Frau Mag. Sommer-Eiwegger als zuständige Personalleiterin der Pflichtschullehrer:innen.

Du willst Direktorin oder Direktor einer Schule werden?

Du hast Fragen zum Ablauf des Verfahrens?

Du möchtest wissen, wie du dich vorbereiten kannst?

Du willst dich bei einem Hearing durchsetzen und gut präsentieren?

Dann melde dich gerne bei uns! Es ist eine persönliche, individuelle Beratung per Telefon, online oder persönlich. Du vereinbarst einfach einen Termin. Somit ist es sehr exklusiv und du brauchst dich nicht
in einer Gruppe vor anderen Personen erklären. 

Toni ist Mitglied der Begutachtungskommission die die Hearings durchführt und Christine seine Vertretung, daher haben beide viel Erfahrung mit dem Ablauf und können dir die richtigen Tipps geben:​

                             

                              Toni        0664 - 40 56 002               Christine         0664 - 82 84 290

​Wer kann sich bei uns melden? ALLE interessierten Salzburger Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer.

Es ist keine SALVE Mitgliedschaft Voraussetzung. 

SALVE - der einzige parteifreie Lehrer:innenverein in Salzburg!

Team Salve Logo1.jpg

Wann gibt es für Lehrpersonen eine PKW Genehmigung?

Wenn eine Lehrperson einen Dienstauftrag von der Schulleitung bekommen hat (= Kurs/Lehrgang ist bewilligt), dann muss die Lehrperson auch pünktlich zum Kursbeginn dort erscheinen (= Dienstpflicht).

Der Dienstgeber geht grundsätzlich davon aus, dass die Lehrperson mit dem Öffi anreist.

In jenen Fällen, in denen die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel unmöglich oder
unzumutbar ist, kann die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges beantragt werden.

Damit man pünktlich zum Kursbeginn erscheint (= Dienstpflicht) muss die Lehrperson die Reise planen und der Schulleitung vorlegen und um eine PKW Genehmigung ansuchen.  Die Schulleitung prüft die Angaben und entscheidet. Die PKW Genehmigung für Lehrpersonen kann nur die Schulleitung erteilen.

Nach Genehmigung kann der PKW verrechnet werden (Amtliches Kilometergeld € 0,50).

Als Beispiel: eine Lehrperson müsste, um rechtzeitig zum Kursbeginn an der PH zu sein, Unterrichtstunden entfallen lassen, wenn öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Dann wäre eine PKW Genehmigung möglich.

Auch wenn Materialien transportiert werden müssen, ist eine PKW Genehmigung gerechtfertigt.

Hier findest du den Erlass 2.10 Dienstaufträge/Reisegebühren zum Thema.

information-1015297_640.jpg
Neuigkeiten aus der Gewerkschaft

Umfrage ID-Austria

Vom 15.01.2025 bis 21.01.2025 führten wir eine Umfrage unter den Salzburger Pflichtschulen durch, inwieweit die verpflichtende Nutzung der ID-Austria ein Problem für die Lehrpersonen darstellt. 1.589 Kolleginnen und Kollegen haben sich daran beteiligt.

Mit Stand 23.01.2025 haben wir folgendes Ergebnis erhalten:

747 Lehrpersonen gaben an:  Ich nutze die ID-Austria und habe kein Problem damit. (47,01%)
684 Lehrpersonen gaben an: Ich nutze die ID-Austria, weil ich gezwungen wurde. Ich würde eine andere Variante bevorzugen. (43,05%)
158 Lehrpersonen gaben an: Ich lehne die Nutzung von ID-Austria ab. (9,94%)

Zunächst ein großes Dankeschön für die rege Beteiligung. Wir haben dadurch ein wirklich sehr repräsentatives Bild erhalten, dass uns in der zukünftigen Verhandlung weiterhelfen wird. Die Dienstbehörde bleibt ja bekanntlich bei der absoluten Verpflichtung, argumentiert das allerdings nicht als Weisung der Dienstbehörde, sondern sieht eine gesetzliche Verpflichtung der Lehrpersonen über die allgemeinen Dienstpflichten (§ 29 LDG). Außerhalb der Bildungsdirektion Salzburg haben wir noch keinen Juristen gefunden, der ebenfalls diese Rechtsmeinung vertritt. Sie scheint auch für uns mehr als nur konstruiert zu sein. 

Christine Haslauer als Vorsitzende der Personalvertretung und ich als Vorsitzender der Gewerkschaft haben Anfang März einen Termin bei Landesrätin Mag. Gutschi. Neben anderen Themen versuchen wir in dieser Sache eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. 

DSCF3738bbbbbb.jpg

Toni Polivka

Vorsitzender der LL10
GÖD Salzburg

0664 / 405 6002

Thema: Einsparung der administrativen Stunden an APS

Für uns war die Nachricht, dass die im Entlastungspakt im September groß angekündigten administrativen Stunden an Pflichtschulen eingespart werden sollten, unglaublich!

Wir haben dazu unsere Meinung in einer Presseaussendung geschrieben, diese kannst du HIER nachlesen.

Ein wenig später kam die Mitteilung, dass die Maßnahme doch nicht eingespart wird, sondern andere Sparmaßnahmen im Ministerium umgesetzt werden, die jedoch nicht genauer definiert wurden.

Direktorinnen und Direktoren erledigen jetzt schon so unglaublich viele administrative Aufgaben und müssen täglich viele Kommunikationsschienen bedienen. Auch die Umstellung auf ESS/ID Austria hat wieder mehr Aufgaben für die Schulleitungen gebracht. Der Gesetzgeber als auch die Bildungsdirektion schaffen es in keiner Weise eine Reduktion der Verwaltungsaufgaben umzusetzen. Vielmehr werden immer mehr Aufgaben direkt an die Schulen abgetreten. 

Als Team SALVE- PFG lassen wir es sicher nicht zu, dass die wenige Unterstützung im Pflichtschulbereich auch noch dem Sparstift zum Opfer fällt.

Logo Team SALVE und PFG CMYK (002).jpg
bottom of page