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Coronavirus (COVID-19) weitere Anfragen an info@teamsalve.at

FAQ-CORONA

Do, 21.12.2020 11:00
SCHULBETRIEB ab 07.01.2021
Do, 03.12.2020 15:30
BiDion: 580014/0337-PA-Stab/2020 - Klarstellung und Aufforderung zur koordinierten Vorgehensweise bei Schularbeiten
Mi, 02.12.2020 12:30
BiDion: 580014/0333-PA-Stab/2020 - Kostenlose Testungen am kommenden Wochenende - Detailinformationen zur Anmeldung

Auf der Homepage des BMBWF haben wir soeben aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab 25.01.2021 vorgefunden:

Erlass Schulbetrieb ab 25. Jänner 2021 BMBWF GZ 2021-0.032.901

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BMBWF: Änderung COVID-Schulverordnung

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Weitere Informationen dazu findest du hier auf der Seite des BMBWF.

BMBWF Erlass Schulbetrieb ab 25.01.2021 + Verordnung

 Teststationen für Testpersonen mit Wohnsitz
in der Stadt Salzburg, aus dem Flachgau und aus dem Tennengau: Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim
im Pinzgau: Wallnerkaserne in Saalfelden
im Pongau: Krobatinkaserne in St. Johann/Pg
im Lungau: Struckerkaserne in Tamsweg
MO, 30.11.2020 08:00
BiDion: 580014/0324-PA-Stab/2020 - Initiative des BMBWF im Einvernehmen mit dem BMSGPK zur Durchführung von Antigen-Schnelltests an Schulen im Rahmen der österreichischen Teststrategie SARS-CoV-2, Erstinformation zur flächendeckenden Ausrollung ab 7.12.2020
FR, 20.11.2020 13:30
BiDion: 580014/0325-PA-Stab/2020 - Schulbetrieb ab 7.12.2020, Massentests
FR, 20.11.2020 13:30
BiDion: 580014/0310-PA-Stab/2020 - Programm des BMBWF im Einvernehmen mit dem BMSGPK zur Durchführung von Antigen-Schnell-Tests an Schulen im Rahmen der österreichischen Teststrategie SARS-CoV-2, Erweiterung des Pilot-Projekts auf alle Schulen im Bezirk Salzburg-Umgebung
Mi, 18.11.2020 13:30
So, 15.11.2020 20:00
Sa, 14.11.2020 20:00
Mo, 02.11.2020 15:30
Mo, 02.11.2020 14:30
2020-11-02 580014/0284-PA-Stab/2020 - Schulinformationsschreiben Bildungsampel
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Schulinformationsschreiben
COVID-Verordnung 02.11.2020
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580014/0277-PA-Stab/2020 - Erlass der Landessanitätsdirektion und der Bildungsdirektion zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise an Bildungseinrichtungen, im Falle eines COVID-19 Verdachtsfalles bzw. bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses
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COVID-19 Präventionskonzept (22.10.2020)
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Erlass Bidion und Landessanitätsdirektion: Verdachtsmanagement
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Do, 22.10.2020 14:30
2020-10-22 BiDion Informationsschreiben COVID-19
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Informationsschreiben COVID-19, Hygiene, Prävention, Verfahrensleitlinien für Gesundheits- und Bildungsbehörden
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COVID-19-Leitfaden des BMBWF und des BMSGPK: Präventions- und Verfahrensleitlinien für Gesundheits- und Bildungsbehörden
 

Dieser Leitfaden stellt die Basis für ein gesamtheitliches Hygiene- und Präventionskonzept am Standort dar und liefert Verfahrensleitlinien für Bildungseinrichtungen und Gesundheitsbehörden.

WICHTIG: Der neue Leitfaden ersetzt das COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für öffentliche Schulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und eingegliederte Praxisschulen an den Pädagogischen Hochschulen (Stand: 17. August 2020)

Fr, 16.10.2020 16:00
2020-10-16 BiDion
Die Ampelphase "GELB" gilt für alle Schulen des Geltungsbereiches gemäß §2 C-SchVO 2020/21 BGBl. II Nr. 384/2020 idgF BGBl II Nr. 406/2020 auf dem Gebiet des politischen Bezirkes
Tamsweg ab 19.10.2020
Verordnung
Zell am See ab 19.10.2020 Verordnung
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Die Ampelphase "ORANGE" gilt für alle Schulen des Geltungsbereiches gemäß §2 C-SchVO 2020/21, BGBl. II Nr. 384/2020 idgF BGBl II Nr. 400/2020  auf dem Gebiet des politischen Bezirkes
Salzburg-Stadt von 19.10.2020 bis 01.11.2020
Verordnung
Salzburg-Umgebung von 19.10.2020 bis 01.11.2020  Verordnung
Hallein von 19.10.2020  bis 01.11.2020 Verordnung
St. Johann/Pongau von 19.10.2020 bis 01.11.2020  Verordnung
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Fr, 16.10.2020 09:00
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Di, 13.10.2020 09:00
So, 11.10.2020 19:30
2020-10-12 BiDion Covid-Schulampelphasen-Verordnung Flachgau (ab 12.10.2020)
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Die Bezirke Salzburg-Stadt, Salzburg-Umgebung, Hallein und St. Johann sind damit "gelb"
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Fr, 09.10.2020 08:30
Fr, 02.10.2020 11:30
Fr, 25.09.2020 11:30
2020-09-25 BiDion Covid-Schulampelphasen-Verordnung Tennengau (ab 28.09.2020)
                                       Begleittext zur Verordnung
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2020-09-25 BiDion Covid-Schulampelphasen-Verordnung Pongau (ab 28.09.2020)
                                       Begleittext zur Verordnung
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Di, 22.09.2020 15:00
2020-09-21BiDion  Schule im Herbst 2020, Informationen zu Hygieneartikeln (MNS) an Schulen
                                       Trageempfehlung zur Verwendung von FFP-2- Masken im Lehrberuf   
                                       Bereitstellung von Hygieneartikeln
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Di, 22.09.2020 09:00
2020-09-21BiDion  Schulschreiben für alle Schulen – Dringende Empfehlung, keine Präsenz-Konferenzen, -Schulforen, -Klassenforen und/oder -Elternabende abzuhalten
                                     
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Fr, 18.09.2020 12:30
2020-09-18 BiDion Verordnung Schulen Stadt Salzburg (Ampelphase gelb)
                                       Begleittext zur Verordnung
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Mo, 14.09.2020 10:00
Fr, 10.09.2020 19:00

Regelung Schulveranstaltungen (10.09.2020)
 

Ab Ampelphase „Orange“ werden keine Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltung mehr durchgeführt. Auch die Durchführung von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen im Ausland ist im Schuljahr 2020/21 aus heutiger Sicht möglich. Die Informationen des BMEIA (Reisewarnungen) zu einzelnen Ländern und die COVID-19-Entwicklung im jeweiligen Reiseland sind dabei zu berücksichtigen sowie die Corona Ampel. 

Aufgrund der aus heutiger Sicht coronabedingten unsicheren Entscheidungslage in der Veranstaltungsvorbereitung empfiehlt das BMBWF, mit den beteiligten Unternehmen vergünstigte Stornomöglichkeiten bzw. Umbuchung zu vereinbaren.

Storno - ACHTUNG ÄNDERUNG ZUM VORJAHR

Für die Rückzahlung von Stornokosten von Schulreisen, die mit Erstbuchung im kommenden Schuljahr 2020/21 stattfinden sollen, gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Das BMBWF wird sich bemühen, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Änderung des Schulstornofonds vornimmt. Dann könnten auch jene Reisen umfasst sein, die für den Herbst 2020 gebucht wurden. Dies hängt selbstverständlich auch davon ab, wie sich die COVID-19-Infektionszahlen und die damit auch in Zusammenhang stehenden Reisevorgaben für einzelne Länder in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln.

Die gesetzliche Grundlage für den Schulstornofonds wurde für jene Schulreisen geschaffen, die im Schuljahr 2019/20 (genau zwischen 11.3.2020 und Ende des Schuljahres 2019/20) durchgeführt hätten werden sollen. Es handelt sich dabei um Schulreisen, die auf Grund eines Erlasses des Ministeriums aufgrund von COVID-19 untersagt wurden. Diese Grundlage bezieht sich also auf Schulreisen, die ursprünglich für das Schuljahr 2019/20 gebucht wurden. Alle Reisen, die in diesem Zeitraum stattfinden hätten sollen und zunächst kostenfrei z. B. in den Herbst verschoben werden konnten, sind damit abgedeckt.

SCHULJAHR 2019/20
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Sa, 30.05.2020 10:00
Di, 26.05.2020 13:30
Di, 26.05.2020 11:00
Mo, 25.05.2020 08:00
Mo, 18.05.2020 19:00
Fr, 15.05.2020 09:00
Do, 14.05.2020 16:30
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Do, 14.05.2020 15:00

BiDion: Schulöffnung - Unterricht EH, Ihre Anfrage vom 10.05.2020, GZ 2020-05/10/P/01, Stellungnahme der Bildungsdirektion

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Sehr geehrter Herr Vorsitzender!


Zur Ihrer Anfrage vom 10.05.2020, GZ 2020-05/10/P/01, betreffend nähere Erläuterungen / Anweisungen zum Unterricht in Ernährung und Haushalt darf ich Sie auf das Schreiben des BMBWF vom 12.05.2020, GZ 2020-0.294.721, verweisen, welches Empfehlungen für den fachpraktischen Unterricht in den Bereichen Küche und Restaurant enthält (siehe Beilage).

Demnach sind beim fachpraktischen Unterricht die aktuellen Hygienebestimmungen, wie sie im Hygienehandbuch zu COVID-19 des BMBWF sowie in der jeweils aktuellen COVID-19-Lockerungsverordnung des BMSGPK festgelegt wurden ebenso zu berücksichtigen wie die nachfolgend in den Empfehlungen aufgelisteten Verhaltensregeln.

 

Mit Schulschreiben vom 13.05.2020 ist diese Empfehlung auch an die öffentlichen und privaten Neuen Mittelschulen ergangen (siehe Beilage).

 

Bei Beachtung dieser Hygienevorschriften sollte ein hygienisch sicherer Unterricht in Ernährung und Haushalt möglich sein.

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BiDion BMBWF_200513_Etappenplan - Restaurant u Service

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BiDion BMBWF_200513_Etappenplan - Restaurant u Service _ Beilage

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BiDion Übermittlungsschreiben_Hygieneleitfaden für Küche und Service

Di, 12.05.2020 12:00
Mo, 11.05.2020 19:00

LR Maria Hutter: Gesichtsvisier (face-shield) ANSTELLE von NMS-Maske erlaubt!

Nachdem eine rasche Beantwortung durch die BiDion leider nicht möglich war, hat sich LR Hutter mit unseren Argumenten bei der Landessanitätsdirektion erkundigt und "grünes Licht" erhalten. Über die Unterstützung unserer Sachargumente freuen wir uns sehr. Danke!

Mo, 11.05.2020 13:00
DO, 07.05.2020 20:00
DO, 07.05.2020 20:00
Mi, 06.05.2020 14:30
Mi, 06.05.2020 14:30
Di, 05.05.2020 13:15
Mo, 04.05.2020 19:15
Mi, 30.04.2020 14:15
Di, 29.04.2020 12:00
Di, 28.04.2020 19:30
Di, 28.04.2020 15:00

Anfrage an BiDion:
Schulöffnung - Betreuung von Schülern an "Hausübungstagen"

Anmerkung: wir gehen davon aus, dass bei "bis zur vierten bzw sechsten Stunde" gemeint ist "bis einschließlich zur....")

Di, 28.04.2020 14:30
Di, 28.04.2020 09:15
Sa, 25.04.2020 14:45
Sa, 25.04.2020 10:45
Fr, 24.04.2020 13:15
Fr, 24.04.2020 11:15
Mi, 22.04.2020 12:15

BiDion: e-learning im APS-Bereich

Über den aktuellsten Softwareankauf und die sich dadurch eröffnenden Möglichkeiten informiert die BiDion in einem Schreiben.

Di, 21.04.2020 17:00
Do, 16.04.2020 15:00
Do, 16.04.2020 08:45
Mi, 15.04.2020  18:00
Mi, 15.04.2020  17:30
Di, 14.04.2020  15:30
Di, 14.04.2020  13:15
Fr, 10.04.2020  11:15
Do, 09.04.2020  21:00
Do, 09.04.2020  13:30

ORF: Faßmann: Stornokosten werden übernommen

Bildungsminister Faßman stellte noch einen weiteren Fonds vor: Er soll Stornokosten abfangen, mit denen Familien nun durch die zahlreichen Absagen von mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Skikurse und Sprachreisen konfrontiert sind. „Bei Familien mit mehreren Kindern können hier beachtliche Summen zusammenkommen“, so Faßmann. Der Fonds hierfür habe mit 13 Millionen Euro im Topf. Abgewickelt wird das über den Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) nach Ostern. Faßmann ersuchte betroffene Eltern, Anträge nicht einzeln zu stellen, sondern gesammelt über die Schulen. Er bekräftigte zudem, dass es in diesem Schuljahr keine mehrtägigen Schulveranstaltungen mehr geben werde.

Mi, 08.04.2020  17:30
Mo, 06.04.2020  12:30
Do, 03.04.2020  11:00
Mi, 01.04.2020  06:30
Di, 31.03.2020  21:15
Di, 31.03.2020  20:45
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Di, 31.03.2020  16:40
Di, 31.03.2020  15:00

ORF: Pressekonferenz BMin Dr. Faßmann:   Bis Ende April müssten Lehrer Arbeitspakete zusammenstellen und übermitteln – die Entscheidung, ob darin neuer Stoff oder nur Beispiele zur Vertiefung enthalten sind, soll schulautonom getroffen werden, so Faßmann. Konkret werde das auch je nach Fach unterschiedlich sein.....
abgesagte Schulveranstaltungen/Storno...Zudem wird ein Härtefallfonds mit fast 13 Millionen dotiert, der für die Stornierung von Veranstaltungen wie Skikursen und Sprachreisen verwendet werden soll.

Wir gehen davon aus, dass die Informationen aus der Pressekonferenz noch heute oder morgen  offiziell von der Bildungsdirektion an die Schulen übermittelt werden.

Mo, 30.03.2020  15:20

BiDion zu STORNO abgesagte Schulveranstaltungen: ...Das BMBWF hat zugesagt, im Laufe dieser Woche eine österreichweite Regelung zu installieren, die für alle Schulen gelten soll. Einstweilen wird empfohlen, keine weiteren Zahlungen zu leisten, weil es ungleich schwieriger ist, bereits getätigte Zahlungen zurückzufordern als noch nicht geleistete Zahlungen auch weiterhin nicht zu überweisen.

Di, 24.03.2020  14:15
Sa, 21.03.2020  13:50
Sa, 21.03.2020  11:55

Betreuung für Kinder von Eltern/Erziehungsberechtigten in kritischen Infrastruktureinrichtungen auch in den Osterferien gesichert!

Fr, 20.03.2020  10:15
Do, 19.03.2020  20:00
Do, 19.03.2020  09:50

Auf Grund des Schreibens der Bildungsdirektion können wir es uns ausrechnen, dass Bildungsdirektor Mair leider nicht auf unsere Bedenken eingegangen ist.

Wir erhalten derzeit viele aufgebrachte Rückmeldungen von Schulleiterinnen und Schulleitern dazu, ersuchen aber um Verständnis, dass wir diese - nicht von uns getroffene Anweisung - nicht aufheben oder aussetzen können.
Auch der Umstand, dass vermutlich viele Bedienstete der Bildungsdirektion Arbeit im "Home-Office" verrichten, vermag dies nicht zu ändern.

Eine kritische Bewertung des gesamten Krisenmanagements der Bildungsdirektion werden wir ganz gewiss vornehmen, wir sehen aber wenig Sinn darin, wenn wir uns gerade jetzt, wo wir all unsere Kraft und Nerven für die Bewältigung der schwierigen Situation brauchen, in Streitereien mit  der BiDion verstricken.

Selbstverständlich werden wir dort wie bisher unsere sachlichen Vorschläge einbringen.

Mi, 18.03.2020  16:30
Di, 17.03.2020  17:15
Di, 17.03.2020  14:40

Unserer Meinung nach viel zu spät -aber immerhin: jetzt gibt es endlich eine klare schriftliche Anweisung aus der Bildungsdirektion zum Thema Journaldienst.

Inhaltlich halten wir die Maßnahme angesichts leerer Schulgebäude und der fast stündlichen Aufrufe der Bundesregierung, die Häuser nur in dringenden Fällen zu verlassen,  für überschießend.

Selbstverständlich besteht für Direktoren/innen aus einer "Risikogruppe" oder mit Betreuungspflichten die Möglichkeit der Stellvertretung

Di, 17.03.2020  11:10

Erfreulicher Weise stellen uns Schulen  den Schriftverkehr der BiDion zur Verfügung. Zumindest im Flachgau (von den anderen Bildungsregionen wissen wir es noch nicht) scheint "Journaldienst" geklärt zu sein. Übrigens genau in unserem Sinne - Danke an die BiDion.

Di, 17.03.2020  10:00

Aufgrund zahreicher Rückmeldungen, es gäbe zur Thematik unterschiedliche telefonische Auskünfte, erscheint es uns erforderlich, dass die Bildungsdirektion dazu nähere schriftliche Auskünfte erteilt.

Wichtig ist uns dabei auch die Zweckmäßigkeit der Regelung, stundenlange Anwesenheiten in leeren Gebäuden eracheten wir etwa nicht zweckmäßig.

Mo, 16.03.2020  21:35

Wenn an einer Schule 2 Kinder zu betreuen sind, halten wir es für absolut unnötig und kontraproduktiv, wenn 4 Lehrpersonen (noch dazu welche mit Betreuungspflichten für kleine Kinder!) an der Schule anwesend sein müssen.
Wir appellieren an die Vernunft und stellen uns voll hinter die Maßnahmen der Bundesregierung, die helfen sollen, möglichst viel Leid zu vermeiden! Diese Bestrebungen dürfen nicht unterlaufen werden!

(und manchmal ist es echt schwer, das Verschwiegenheitsgebot einhalten zu müssen)

​

Mo, 16.03.2020  19:45

Auf Grund der Möglichkeit, dass sich die Situation rasch ändern kann und darauf rasch reagiert werden muss, wird hier auf den Journaldienst hingewiesen. Der Journaldienst (Anwesenheit am Dienstort um die kurzfristige Kontaktaufnahme sicherzustellen) wird  im Regelfall durch die Schulleitung wahrzunemen zu  sein. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Stellvertretungs-Regelung.

Mo, 16.03.2020  16:20

Uns erreichen zahlreiche Meldungen von Kolleginnen und Kollegen, die darüber berichten, wie gut und professionell ihre Vorgesetzten die Situation bisher  gemeistert haben. Vielen herzlichen Dank an diese Direktorinnen und Direktoren!

Die ganz, ganz  wenigen, bei denen man sich fragt, wie sie ein Leiterbestellungsverfahren positiv durchlaufen haben können, werden hoffentlich über Nacht noch zur Besinnung kommen und nicht weiterhin gesundheitsgefährdende und die Bestrebungen der Bundesregierung konterkarierende "Lehreransammlungen" in den Schulen ohne zwingende Notwendigkeit anordnen.

Mo, 16.03.2020  11:50

Der Schutz der Gesundheitschutz für  Schulleiterinnen und Schulleitern ist genau so wichtig wie der für Lehrerinnen und Lehrer.
Auch hier empfehlen wir:
Persönliche Anwesenheit in der Schule nur im unbedingt nötigen Ausmaß (solange Schüler/innen anwesend sind, gegebenfalls für Vertretung sorgen)!

Für den Fall, dass sich alle Schüler/innen abgemeldet haben, sehen wir keinen Sinn darin, ein leeres Gebäude zu "bewachen".
Eine telefonische Erreichbarkeit der Schulleitung (allenfalls Vertretung) muss jedenfalls sichergestellt sein und auch gut kommuniziert werden (Mail an Erziehungsberechtigte, Info an Schultüre, Telefonweiterleitung, etc) sowie auch eine Erreichbarkeit per Mail gegeben sein sollte.

Auch die "Papierpost" sollte in - mit Augenmaß festgesetzten- regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

Mo, 16.03.2020  11:15
Mo, 16.03.2020  08:30

Einige (gottseidank sehr wenig) scheinen es noch immer nicht verstanden zu haben: In der derzeitgen Lage KEINE KONFERNZEN, KEINE schulinternen Fortbildungen oder was auch immer! Es ist nicht vorgesehen, dass Lehrerinnen in leeren Klassenzimmern sitzen müssen, nur damit sie an der Schule sind.

 

PERSÖNLICHE ANWESENHEIT VON LEHRPERSONEN AN DER SCHULE NUR IM FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DES BETRIEBS (=Beaufsichtigung von Kindern) UNBEDINGT ERFORDERLICHEN AUSMAß!

So, 15.03.2020  16:20
So, 15.03.2020  14:40

Spiel- und Sportplätze werden geschlossen. Auch Lokale und Restaurants dürfen nun gar nicht mehr öffnen. Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen.

Zahlreiche Schulleiter/innen berichten uns, dass morgen kaum noch Schüler an der Schule sein werden, wir ersuchen daher dringend, dass möglichst viele Ansuchen um Sonderurlaub genehmigt werden - ohne dass diese Lehrer/innen am Montag in der Früh in die Schule kommen müssen.

WICHTIG:
Damit die Schulleiter/innen die Kontrolle über die Situation haben (und natürlich auch um der Paragrafen willen): Abwesenheit vom (ursprünglich) geplanten Dienst an der Schule nur nach vorheriger Meldung bei der Schulleitung.

An dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank an die Schulleiterinnen und Schulleiter, die in vorderster Linie mithelfen, diese schwierige Situation gut bewältigen zu können. DANKE!

So, 15.03.2020  11:30

Sonderurlaub jedenfalls ausschließlich in Absprache mit Schulleitung!

Schulleiter/innen (aus "Risikogruppen): Meldung an Bildungsdirektion bei gleichzeitiger Betrauung einer anderen Lehrperson (nicht Risikogruppe) mit der Vertretung!

DRINGENDE Empfehlung:
Nur so viele Lehrpersonen an der Schule wie UNBEDINGT erforderlich!!

So, 15.03.2020  09:20

Die Gewährung von Sonderurlaub aus wichtigen persönlichen Gründen fällt (bis zu 3 Tage "am Stück", also zB für kommenden Mo und/oder Di) gemäß § 3 LDHG in die Kompetenz der Schulleitungen (nicht  Ministerium, nicht Bildungsdirektion,...)

Im BMBWF führt man die Altersgrenze mit 60+ an, wenn das unter Aufrechterhaltung des nötigen Dienstbetriebs möglich ist, empfehlen wir, bereits ab Mo bei Lehrpersonen ab 55+ nicht auf einer persönlichen Anwesenheit in der Schule zu bestehen.

Vielfach wird das aber erst am Montag in der Früh beurteilt werden können. Mo und Di werden in der Praxis in erster Linie dazu dienen, die kommenden Wochen mit den anwesenden Schülern zu besprechen und diesbezügliche Fragen zu klären.

Ab Mittwoch ("Schulschließung") liegt in VS, Sonderschule und NMS eine geänderte Situation vor:
Hier wird eine völlig neue Diensteinteilung zu treffen sein, bei der Lehrpersonen zum Dienst direkt vor Ort (sprich: an der Schule) an der Schule eingeteilt werden (um in einer Art Notbetrieb die an der Schule anwesenden Schüler betreuen zu können oder im Journaldienst für Fragen persönlich zur Verfügung zu stehen).
Diejenigen, die nicht zum Dienst in der Schule eingeteilt sind, verrichten ihre Arbeit von zu Hause aus.

Sa, 14.03.2020  20:00

Angesichts der steigenden Zahlen der Infizierten in und um Salzburg und Österreich und der immer restriktiver werdenden Maßnahmen möchten  wir unsere Empfehlung wiederholen, nur das für den Dienstbetrieb an den Schulen unbedingt erforderliche Personal zu einer persönlichen Anwesenheit in der Schule einzuteilen.

Wir unterstützen die Bestrebungen der Bundesregierung, eine Ausbreitung des Virus verringern oder zumindest  verzögern zu wollen. Die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer und die aller Österreicherinnen und Österreicher muss Vorrang vor bürokratischen Vorschriften haben, deren Adaptierung an die sich rasch ändernde Situation nicht mitkommt.

In der derzeitigen Situation halten wir es für kontraproduktiv, wenn diejenigen Lehrpersonen, die nicht zur schulischen Betreuung von Kindern an der Schule sein müssen, etwa zu 20igst gemeinsam im Konferenzzimmer Übungsblätter zusammenstellen - selbst wenn dies in Medien unter Berufung auf das BMBWF so dargestellt  wird.

Daher:

IN DER AKTUELLEN SITUATION PERSÖNLICHE ANWESENHEIT VON LEHRPERSONEN AN DER SCHULE NUR IM FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DES BETRIEBS UNBEDINGT ERFORDERLICHEN AUSMAß!

​

Für die Einteilung sind die Schulleiterinnen und Schulleiter verantwortlich, die sich in dieser herausfordernden Phase  besonderen Respekt verdienen. 

Sa, 14.03.2020  17:15

Tägliche (??) Datenmeldung an BiDion: Schreiben an Bildungsdirektion

Sa, 14.03.2020  15:25

Wir stellen euch unsere Seite FAQ-Corona zur Verfügung, die laufend ergänzt wird. Vorerst einmal die Empfehlungen, wie es Mo und Di weiter geht..

Fr, 13.03.2020  18:55

Wir stellen euch eine erste Version unserer "Erste-Hilfe"-Seite mit Online-Material zur Verfügung

Fr, 13.03.2020  14:45
Fr, 13.03.2020  14:30

Pressekonferenz Bundeskanzler Kurz, Innenminister Nehammer, Gesundheitsminister Anschober:

Weitere Maßnahmen notwendig!

Angesichts der Entwicklung der Situation appellieren wir dringend, dass sich in den Schulen nur die absolut notwendige Anzahl von Lehrpersonen aufhält!

Fr, 13.03.2020  12:00
Fr, 13.03.2020  11:45

Sollte durch stark reduzierte Schülerzahlen eine Reduzierung des Personals an den Schulen möglich sein, empfehlen wir, dass nur die unbedingt erforderliche Anzahl der Lehrer/innen persönlich an der Schule anwesend sein muss.

Fr, 13.03.2020  11:05
Fr, 13.03.2020  07:45
Do, 12.03.2020  22:40

In der heute ab 16 Uhr unter dem Vorsitz von Bildungsdirektor Mair stattgefundenen Besprechung konnten einige wichtige Dinge geklärt werden, zahlreiche Fragen - die nicht terminabhängig sind- werden erst später bearbeitet. Schriftliche Auskünfte haben wir heute nicht erhalten.
Auf Grund der sich oft stündlich ändernden Gegebenheiten raten wir, unsere Seite mehrfach pro Tag aufzurufen.

Bitte nutze auch die Website der Bildungsdirektion und  des BMBWF,  wo im Gegensatz zu uns ein um ein Vielfaches größerer Mitarbeiterstab für die Bearbeitung zur Verfügung steht; die Links findest du im blauen Infobalken am Rand.

Auch wenn wir hier lediglich EMPFEHLUNGEN abgeben können, ersuchen wir dringend um Beachtung.

​

  • Ziel der Maßnahmen ist es, möglichst wenig Menschen  in engen Kontakt zu bringen, um so die Ausbreitung der Erkrankung zu verringern oder zumindest zu verzögern.

  • Das bedeutet, dass sich in den Schulen ab Montag/Mittwoch nur so viele Menschen aufhalten sollen, wie dies unbedingt erforderlich ist. Konferenzen, Teambesprechungen, gemeinsame Planungssitzungen und dergleichen -uns wurde berichtet, dass einige Schulleiter/innen dies bereits angedacht haben- sind während dieser Zeit kontraproduktiv! Sollten dennoch derartige Sitzungen angeordnet werden, ersuchen wir umgehend um Benachrichtigung.

  • Ist es zwingend erforderlich, dass Schüler/innen stunden- oder tageweise in die Schule kommen müssen, weil keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist, darf die maximale Größe einer Schülergruppe 5 nicht überschreiten. Dass damit auch gemeint ist, dass die Schüler nicht alle gemeinsam in einer Halle die Pause verbringen, versteht sich von selbst.

  • Sollte dies heute noch nicht geschehen sein, sollten umgehend die Erziehungsberechtigten verständigt werden, dass in der vom BMBWF bezeichneten "Überbrückungsphase" die Schüler/innen grundsätzlich nicht in die Schule kommen dürfen (sondern lediglich ausnahmsweise, wenn eine andere Betreuung unmöglich ist) und zudem erhoben werden, welche Schüler/innen wann die Betreuung in der Schule unbedingt in Anspruch nehmen müssen.

  • An den Schulen ist ein Journaldienst im unbedingt erforderlichen Maß einzurichten. Grundsätzlich wird der Schulleiter/die Schulleiterin anwesend sein, darüber hinaus steht für fachliche Auskünfte  ebenso Personal zur Verfügung. Die Festlegung der zeitlichen Dauer und Lage des Journaldienstes liegt in der Kompetenz der Schulleitung.
    Persönlicher Kontakt zu Anfragenden ist auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß einzuschränken. Die fachlichen Auskünfte können telefonisch oder per Mail natürlich auch von einem anderen Ort als der Schule erfolgen.
    Ob eine Lehrperson ihre  private Telefonnummer an Erziehungsberechtigte weiter gibt, liegt im Ermessen der Lehrperson.

  • Sprechtage  (wie uns gegenüber auch schon angefragt worden ist) sind nicht abzuhalten.

  • Bei der Diensteinteilung ist auf die persönlichen Verhältnisse der Lehrpersonen Rücksicht zu nehmen. Kollegen/innen mit Betreuungsverpflichtungen werden daher dann nicht zum (Journal)dienst einzuteilen sein, wenn die Betreuung ihrer Kinder durch sie erforderlich ist. Ebenso ist bei der Einteilung auf so genannte Risikogruppen Rücksicht zu nehmen (Lungenerkrankungen, Diabetes, erst kürzlich überstandene Erkrankungen, Lebensalter ab 55,...). Ebenso sollten schwangere Lehrerinnen besonders berücksichtigt werden (nicht in der Schule anwesend sein).

  • Bei der Diensteinteilung und deren Änderung ist für die Schulleitung die Herstellung des Einvernehmen mit dem zuständigen Dienststellenausschuss erforderlich.  Die Adresse ist im Infobalken an der Seite abrufbar.

  • Bei abgesagten Schulveranstaltungen raten wir davon ab, dass Lehrpersonen evt. anfallende Stornogebühren aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen. Bitte melde dich unbedingt mit einer Sachverhaltsdarstellung bei uns.

  • Wir gehen davon aus, da es sich während der gesamten "Überbrückungsphase" um Unterricht in einer anderen Form handelt, dass  keine Einarbeitung der Zeit in den Sommerferien angeordnet wird (was schulrechtlich grundsätzlich möglich wäre, wenn Unterricht über längere Zeit entfällt).

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Do, 12.03.2020  15:30
Do, 12.03.2020  15:10
Do, 12.03.2020  12:20
Do, 12.03.2020  12:00
Do, 12.03.2020  10:30

Besprechung Bildungsdirektion zur Thematik  für 16 Uhr angesetzt

Lehrerin hat betreuungspflichte Kinder im Kindergarten (3 + 5 Jahre alt). Möchte diese selber zu Hause betreuen. Kann sie zu Hause bleiben? Ist das Sonderurlaub?

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Kollegin hat Typ 1  Diabetes mit Folgeschäden und fällt daher in die Hochrisikogruppe.

Muss sie Betreuungsstunden übernehmen? Kann sie zu Hause bleiben?

Wie schaut es aus mit älteren Lehrpersonen? Gehören die nicht wie alle anderen älteren Personen zur Hochrisiko Gruppe? Herr Fassmann will nicht, dass die Großeltern auf ihre Enkerl schauen wenn sie von der Schule zu Hause bleiben wegen der großen Corona Gefahr. Die Großeltern meiner Schüler/innen sind großteils jünger als ich es bin. Ich finde es unverantwortlich, dass ältere Lehrpersonen so einfach dem Corona Virus ausgesetzt werden.

Bei mir rufen Eltern an (bis jetzt 3) und lassen die Kinder bereits ab sofort zu Hause. Sind das entschuldigte Stunden ?

Anwesenheit der Lehrer an der Schule ?  Im Rahmen der Lehrverpflichtung ?

Gibt es Elternbriefe in diversen Sprachen (türk., bosn, serb, kro, alb,…..etc)

Wie weit macht es Sinn WE/BSP Stunden abzuhalten, wenn nur wenige Schüler anwesend sind?

 

Sollte der Nachmittagsunterricht für die Anwesenden generell entfallen?

 

Im Einsatz zeigt sich erst, wie viele Lehrer*innen pro Tag gebraucht werden. Darf ich da flexibel sein?

 

Es sollte unbedingt eine Vorerhebung über die Anwesenheit stattfinden. Wer kommt? Wer nicht?
(Für die Vorabplanung unbedingt wichtig)

Kann man flexibel kommen oder nicht (Betreuung nur tageweise)?

 

Wie schaut es mit der Tagesbetreuung aus?
(Betreuer sind über die Gemeinde angestellt)

Wir müssen unsere vor Ostern geplante Salzburg-Fahrt mit Nächtigung und Anfahrt mit Öffis aus dem Pinzgau stornieren.

Nun fallen bei der JUFA Stornokosten in Höhe von € 160,- an und wohl auch Stornogebühren der ÖBB, deren Höhe ich noch gar nicht kenne. Müssen das die Eltern der Kinder tatsächlich bezahlen??? Gibt es dafür ein Landesbudget?

Von wann bis wann ist diese „Betreuung durch qualifiziertes pädagogisches Personal“?

Wie viele Stunden müssen die LehrerInnen diese Betreuung durchführen (Ausmaß der individuellen Lehrverpflichtung des/der Einzelnen)?

Was passiert, wenn mehr als ¾ der SuS anwesend sind und betreut werden möchten/müssen?

Welche LehrerInnen muss ich einteilen für die Betreuung?

Wie stellen sie sich das mit der „telefonischen Erreichbarkeit bei Fragen zu den Übungsblättern“ vor?

Was passiert, wenn wider Erwarten 100% zu Hause bleiben mit den Lehrpersonen und der Schulleitung???

Was tun, wenn eines der Kinder, die in der Schule zu beaufsichtigen sind, Symptome zeigt.

Mi, 11.03.2020  22:30

Landeskorrespondenz 11.03.2020

Etappenweise Einstellung des Schulunterrichts

Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen auch betroffen

Salzburger Landeskorrespondenz, 11. März 2020

(LK) Soeben hat Bundeskanzler Kurz bekanntgegeben, dass ab kommendem Montag alle Oberstufen-Schulen, somit AHS-Oberstufen und berufsbildende mittleren Schulen wie Handelsakademien oder auch HTLs, die Polytechnischen Schulen und Berufsschulen bis zumindest 3. April geschlossen werden. Für die Pflichtschulen wird dies ab Mittwoch gelten. Für die Eltern aller Volks- und Unterstufen-Schüler gibt es die klare Empfehlung, dass sie bis zu diesem Datum ihre Kinder - wenn möglich - zu Hause betreuen sollen. Auch die Kindergärten reagieren auf die vorsorglichen Maßnahmen....

Regierung: Großeltern auf keinen Fall auf Kinder aufpassen

Großeltern sollten keinesfalls die Betreuung der Kinder übernehmen, denn ältere Personen gelten als Risikogruppe, welche besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden müsse, betonte die Bundesregierung.

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Ab welchem Lebensalter  dürfen Lehrpersonen nicht mehr an eine Schule?

11.03.2020 21:10
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Fragen für  Clearing-Gespräch mit Bildungsdirektion  (Fragen an info@teamsalve.at senden)

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Mobile Dienste?

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Lehrer/innen an mehreren Schulen - Einsatzort?

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Lehrer/innen in Risikogruppen?

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Vereine an Schulen (Schulgebäude, Schüler,...) Lesepaten,...

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Mich würde es interessieren, ob Lehrpersonen mit Kleinkindern auch zu Hause bleiben dürfen (Aufsichtsplicht)

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Blockunterricht nachholen. 

Zum Beispiel: 1 Wochenstunde EH wird geblockt auf 3, somit ist der Unterricht zum Schluss hin auslaufend. Wenn wir aber nun bis nach den Osterferien den Unterricht nicht abhalten können, gehen Unterrichtsstunden verloren. Nun möchte ich wissen, inwiefern man diese Unterrichtszeit einholen sollen/müssen, weil die Versäumnis durch die Schließung der Schule entsteht. 

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In den Medien wurde über eine Betreuung der Kinder in der VS gesprochen. Welche Lehrer sind für diese Betreuung verantwortlich? Alle? Abwechselnd etc.? Wird es da eine Regelung geben?

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In der ganzen Stadt-Salzburg stehen nächste Woche die Schulreifeüberprüfungen an. Wie ist das zu behandeln?

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Die MIKA-D Testungen stehen ebenfalls an!

 

Aber am wichtigsten ist der vorläufige Stellenplan, der erstens obige Daten braucht und zweitens bis spätestens 1. April genehmigt werden muss!

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Eltern wollen für eine im Mai/Juni geplante Schulveranstaltung keine Anzahlung leisten. Diese Anzahlung muss von der Lehrperson aber jetzt geleistet werden…. Was tun?

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Was dürfen Lehrpersonen in der Zeit der Schulschließung tun (am Standort vorbereiten?)

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Schultage  nachholen trotz "vorbereitetem (digtalen) Heimunterricht? Mehrdienstleistungen)

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Storno bei abgesagten Schulveranstaltungen - Eltern weigern sich?

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Müssen Unterrichtstage in den Sommerferien eingearbeitet werden? Wenn ja, verschiebt sich auch der Zeugnistag und die Abschlusskonferenz? Wie sieht es mit Überstunden aus, wenn Kollegen/innen während der Zeit der Schulschließung dienstliche Arbeiten verrichten (e-learning, Beaufsichtigung etc.) musste.

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Ist die GTS ebenfalls von den Maßnahmen betroffen?

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Wie verhält es sich mit Hochrisikogruppen bei Schülern/innen in der Sonderpädagogik (schwerer Herzschäden, basale Kinder etc.)? Werde diese gleichbehandelt, oder wird eine Betreuung zu Hause angeordnet?

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