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Ausbildung: Bewegungserzieher/in: facheinschlägige Ausbildung im Verlauf der Lehrer/innen/bildung oder Ausbildung wie bei Begleitlehrer/in und Begleitpersonen. Begleitlehrer/in und Begleitpersonen: staatlich geprüfte Berg- und Skiführer/innen, Berg- und Skiführeranwärter/innen, dessen/deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Lehrwarte/Lehrwartinnen alpin und hochalpin bzw. Instruktor/in Sportklettern, Klettern alpin oder hochalpin. Diesen gleichzuhaltende, mehrstufige Ausbildungen an einer Pädagogischen Hochschule, Universitäts-Sportinstitut, beim Bundesheer oder durch einen alpinen Verband berechtigen auf Grund ihrer Ausbildungsstufe zum entsprechenden Einsatz an der künstlichen Kletterwand bzw. im natürlichen Klettergarten.

Organisation: Zu beachten sind die jeweils geltenden landesgesetzlichen Vorschriften. Beim Klettern im natürlichen Klettergarten sind umfangreiche Kompetenzen zur Überprüfung von Haken und Ständen, Aufbau von Ständen, Beurteilung der Hakenabstände und Sturzbahnen usw. erforderlich. Mögliche alpine Gefahren sind zu beachten (z.B. Steinschlag, nasser Fels,…).

Sicherheit: Für eine ordnungsgemäße Abnahme und regelmäßige Sicherheitsüberprüfung von Kletterwänden hat der Betreiber Sorge zu tragen. Beim Klettern im natürlichen Klettergarten besteht Helmpflicht. Eine Schüler/innen/gruppe darf nur im Ausnahmefall kurzfristig mehr als 12 Personen umfassen.

Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/oder Vereine: Bergsteigerschulen (Alpinschulen, Hochgebirgsschulen unter der Leitung autorisierter Berg- und Skiführer/in); autorisierte Berg- und Skiführer/innen als Unternehmer.

Toprope- und Vorstiegklettern

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